Universal Music Abmahnung: Amy Winehouse

Amy Winehouse Abmahnung durch Universal Music

Die Firma Universal Music GmbH hat zahlreiche Künstler unter Vertrag. Dazu zählt auch die kürzlich verstorbene Amy Winehouse. Die Firma Universal Music GmbH vertreibt nicht nur die Alben ihrer Künstler, sondern sie geht auch mit aller Härte gegen die unberechtigte Verwertung der Musikalben im Internet vor. Hierzu hat sie die Kanzlei Rasch aus Hamburg beauftragt. Diese ist bereits seit mehreren Jahren im Abmahngeschäft tätig und verschickt immer wieder Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH an Internetnutzer.

Amy Winehouse Abmahnung Universal Music GmbH

Auch für Musikalben von Amy Winehouse werden durch die Kanzlei Rasch für die Universal Music GmbH Abmahnungen verschickt. Derartige Abmahnungen sind immer relativ gleich aufgebaut. In der Abmahnung zeigt die Kanzlei Rasch auf Seite 1 zunächst die anwaltliche Vertretung der Firma Universal Music GmbH, Stralauer Allee 1, 10245 Berlin an. Gegenstand der Beauftragung sei ein bestimmtes durch die Universal Music produziertes Musikalbum, in diesem Fall von Amy Winehouse. Weiter unten erfolgen fett gedruckt die Aufforderung, es bei einer Vertragsstrafe von € 5.001,00 zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire der Firma Universal Music GmbH im Internet verfügbar zu machen sowie
€ 1.200,00

zu zahlen. Auf den nächsten Seiten der Abmahnung werden diese geltend gemachten Ansprüche näher erläutert. Daneben wird von der Kanzlei noch eine Frist gesetzt, die in aller Regel äußerst knapp bemessen ist. Als Anlage werden der Abmahnung beigefügt eine vorbereitete Unterlassungserklärung sowie eine Vergleichsvereinbarung.

Amy Winehouse Abmahnung Universal Music GmbH: welche Werke werden abgemahnt?

Unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Rasch vor, in denen es um Alben von Amy Winehouse geht. Derzeit erfolgen Abmahnungen für folgende Alben:
Amy Winehouse: Back to Black
Amy Winehouse: Frank

Back to Black ist dabei offenbar beliebter als Frank. Jedenfalls betrifft ein Großteil der uns vorliegenden Amy Winehouse Abmahnungen das Album Back to Black.

Amy Winehouse Abmahnung Universal Music GmbH: sind diese Forderungen berechtigt?

Zunächst ist darauf hinuweisen, dass auch nach dem tragischen Tod von Amy Winehouse die Verwertungsrechte im Sinne des Urheberrechts nach wie vor bei der Firma Universal Music GmbH liegen. Der Tod hat hiermi somit nichts geändert. Die Universal Music GmbH kann daher sowohl Abmahnungen für alte Alben von Amy Winehouse aussprechen lassen als auch für solche Alben bzw. Musiktitel, die erst nach dem Tod von Amy Winehouse veröffentlicht wurden.
Im Falle einer berechtigten Abmahnung - zu prüfen ist jedoch jeweils im Einzelfall, ob Sie als Anschlussinhaber haften, was bei Handlungen durch dritte Personen durchaus zweifelhaft sein kann - ist eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Universal Music GmbH abzugeben. Der geforderte Betrag von € 1.200,0 ist hingegen in den allermeisten Fällen deutlich überzogen.
Grundlegene Informationen rund um das Thema Abmahnungen und Urheberrecht erhalten Sie auf über 60 Seiten in unserem kostenlosen

Dort finden Sie auch einen Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zu Abmahnungen in den letzten Jahren.

Amy Winehouse Abmahnung Universal Music GmbH: was tun?

Keinesfalls sollte die vorbereitete Unterlassungserklärung gegenüber der Universal Music GmbH abgegeben werden. Denn auch wenn nicht zusätzlich noch die Vergleichsvereinbarung unterschrieben wird, liegt alleine in der Unterschrift unter diese Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis. Sie hätten somit auf alle Fälle zu zahlen.
Wir haben schon zahlreiche Abmahnungen bearbeitet, auch Abmahnungen der Universal Music GmbH, und haben schon sehr viele Mandanten vor überzogenen Forderungen erfolgreich verteidigt. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich. Wir gehen Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und können Ihnen raten, ob eine Unterlassungserklärung abzugeben ist bzw. ob eine Zahlung zu leisten ist. Während eine Unterlassungserklärung in vielen Fällen abzugeben ist, kann eine Zahlung in vielen Fällen erfolgreich abgewehrt werden.


Eingestellt am 05.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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