Universum Film GmbH Waldorf Frommer It Boy - Liebe Auf Französisch Abmahnung

It Boy - Liebe Auf Französisch (Film): Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Und wieder ist ein neuer Film dazu gekommen, für den durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen ausgesprochen werden. Dabei geht es um den Film It Boy - Liebe Auf Französisch. Die Verwertungsrechte an dem Film It Boy - Liebe Auf Französisch hat die Firma Universum Film GmbH, seit längerer Zeit Kunde bei Waldorf Frommer und Auftraggeber zahlreicher Abmahnungen wegen diverser Filme.

Waldorf Frommer Abmahnung It Boy - Liebe Auf Französisch: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film It Boy - Liebe Auf Französisch fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Abgeltungebetrag in Höhe vo
€ 815,00

Dies ist der "Standardpreis" bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer, wenn es um einen Film geht. Weiter sollen Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber der Universum Film GmbH abgeben.
VORSICHT GEFAHR:
Waldorf Frommer möchte mit den zahlreichen Abmahnungen natürlich Geld verdienen und das gelingt Waldorf Frommer am besten, wenn Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück schicken, die der Abmahnung beiliegt. Denn dann kann Waldorf Frommer für weitere Filme Abmahnungen verschicken, mit Forderungen von jeweils € 815,00 pro Film. Wenn man also selbst noch mehrere andere Filme herunter geladen hat oder wenn dies Dritte über den eigenen Anschluss gemacht haben, können die Forderungen schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Die Forderungen sind im Übrigen recht hoch. Dabei ist die Rechtslage bei weitem nicht so eindeutig wie von Waldorf Frommer behauptet. Wir haben für Sie grundlegende Informationen rund um das Thema Filesharing Abmahnungen zusammengestellt, die Sie in unserem

finden.

Waldorf Frommer Abmahnung It Boy - Liebe Auf Französisch: was tun?

Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Folgeabmahnungen wegen anderer Filme zu vermeiden. Ebenso wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche ab. Wenn eine Zahlung sich nicht vermeiden lässt, kann diese jedenfalls reduziert werden. Rufen Sie uns einfach an, wir gegen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.


Eingestellt am 26.11.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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