Waldorf Frommer Abmahnung 2018 Warner Bros: The Lucky One

The Lucky One: Abmahnungen durch Waldorf Frommer für Warner Bros. im Jahr 2018

Die Firma Warner Bros. lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film The Lucky One vorgeworfen wird. Der Film The Lucky One ist bereits vor längerer Zeit offiziell erschienen und wird von der Firma Warner Bros. vertrieben. The Lucky One ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer The Lucky One ohne Erlaubnis der Warner Bros. im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen. Im Jahr 2018 erfolgen nach unserer Einschätzung wieder verstärkt Waldorf Frommer Abmahnungen wegen The Lucky One.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer 2018: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Film
The Lucky One

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Warner Bros. nichts.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer 2018 The Lucky One: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 915,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Waldorf Frommer beanspruchten € 215,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 700,00 Schadensersatz für die Firma Warner Bros.. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber Warner Bros. eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film The Lucky One abgegolten.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer 2018 The Lucky One: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

The Lucky One: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Film The Lucky One hat die Firma Warner Bros. außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Filme der Firma Warner Bros. über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer nachfolgen. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat neben der Firma Warner Bros. außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Wenn Sie nicht möchten, dass die kommende Zeit für Sie finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.


Eingestellt am 11.01.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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