Waldorf Frommer Abmahnung Frida GbR: Juwel - Frida Gold: Illegales Tauschbörsenangbebot über Ihren Internetanschluss

Neuer Waldorf Frommer Abmahner: Frida GbR

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen seit kurzer Zeit jetzt auch für einen neuen Mandanten, die Firma
Frida GbR

Die Frida GbR hat die Verwertungsrechte an den Titeln von Frida Gold. In der Abmahnung wird dem jeweiligen Anschlussinhaber vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an einem Werk von Frida Gold erfolgt sei, an dem die Frida GbR die Verwertungsrechte habe. Während Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer früher regelmäßig über 10 Seiten Text enthielten und in der Abmahnung jeweils eine Reihe von Urteilen zitiert wurden, sind Abmahnungen von Waldorf Frommer inzwischen deutlich "kompakter" geworden. Dies betrifft auch Abmahnungen für Werke von Frida Gold. Die Abmahnung besteht aus 5 Seiten Text samt Anlagen. Die Abmahnung wird überschieben mit der Überschrift:
illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Waldorf Frommer Abmahnung Frida GbR: um was geht es?

Vorgeworfen wird in der Abmahnung, dass über den genannten Internetanschluss ein Werk von Frida Gold illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. In einer uns vorliegenden Abmahnung geht es um das Album:
Juwel, Frida Gold

Waldorf Frommer Abmahnung Frida GbR: was wird gefordert?

Auch wenn sich die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vom Aufbau her geändert haben, aufgrund des vorgeworfenen "illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss" wird von Waldorf Frommer wie in früheren Abmahnungen der derzeitige "Standardbetrag" in Höhe von
Schadensersatz: € 450,00
Rechtsanwaltskosten: 506,00
Gesamtbetrag: 956,00

gefordert. Außerdem soll der Empfänger der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber der Frida GbR abgeben. In der uns vorliegenden Abmahnung soll die Unterlassungserklärung sich beziehen auf das Werk Juwel, Frida Gold (Album).

Waldorf Frommer Abmahnung Frida GbR: was tun?

Unsere Kanzlei hatte in der letzten Zeit mehrere Mandanten, die mehrere Abmahnungen von Waldorf Frommer erhalten haben. Dies hatten wir früher nicht beobachtet. Da mit jeder weiteren Abmahnung weitere € 956,00 sowie eine neue Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer für den jeweiligen Mandanten gefordert werden, sollte man die Abmahnung - so schmerzlich es im Einzelfall ganz bestimmt ist - zum Anlass nehmen, weiteren Abmahnungen vorzubeugen. Dies ist möglich, wenn man eine entsprechende modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Diese sollte dann jedoch nicht auf Werke der Frida GbR bzw. Werke von Frida Gold beschränkt werden.


Eingestellt am 17.11.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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