Waldorf Frommer Film Abmahnung: Zettl

Zettl - Film: Abmahnung durch Waldorf Frommer

Derzeit haben ziemlich viele Internetnutzer unliebsame Post aus München in ihren Briefkästen. Dabei handelt es sich um Abmahnungen, die den Film Zettl zum Gegenstand haben. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer vertritt (neben zahlreichen anderen) die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH, die zahlreiche Filme in Deutschland verwertet. Unter anderem eben den Film Zettl. An dieser Stelle haben wir einige nützliche Informationen für Sie zusammen gestellt, die Ihnen helfen sollen, sich auf eine solche Abmahnung richttig zu verhalten.

Waldorf Frommer Abmahnung Zettl: um was dreht sich der Vorwurf?

Die Komödie Zettl wurde im Jahr 2012 produziert und hat die im Jahr 1985 erschienene Serie Kir Royal als Vorbild, die die Münchner Schickeria auf den Arm genommen hat. Zettl ist nunmehr das Berliner Pendant zu Kir Roayl.
In der Abmahnung geht es darum, dass Ihnen als Anschlussinhaber der Vorwurf gemacht wird, Sie hätten den Film Zettl illegal in einer Tauschbörse verbreitet. Dies geschieht üblicherweise dadurch, dass der Film zunächst heruntergeladen wird. Ob Sie selbst Zettl herunter geladen haben oder Dritte, soll nach den Ausführungen der Kanzlei Waldorf Frommer zunächst einmal unbeachtlich sein.

Waldorf Frommer Abmahnung Zettl: was wird gefordert?

Als Ausgleich für den angeblich durch den Download entstandenen Schaden sowie für die Kosten der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wird in der Abmahnung ein fester Betrag in Höhe von
€ 956,00

, der in Anwaltskosten und Schadensersatz unterteilt ist.

Waldorf Frommer Abmahnung Zettl: was tun?

Neben dem geforderten Betrag will die Kanzlei Waldorf Frommer eine Unterlassungserklärung von Ihnen. Ein Muster ist der Abmahnung beigefügt. Dieses ist jedoch extrem einseitig und beinhaltet ein Schuldeingeständnis, so dass Sie im Ergebnis wohl auch den geforderten Betrag zu zahlen haben, wenn Sie die Erklärung so unterschrieben zurückschicken. Außerdem ist man dann bei Waldorf Frommer höchst erfreut und könnte auf die Idee kommen, Sie mit weiteren kostenpflichtigen Abmahnungen zu "beglücken".
Als erfahrene Anwälte im Bereich Urheberrecht und Abmahnungen schätzen wir auch Ihre Abmahnung ein und bewahren Sie vvor unnötigem Ärger und vermeidbaren Kosten. Soern eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, erstellen wir diese zu einem fairen Pauschalpreis für Sie eine modifizierte Unterlassungserkärung, die kein Schuldeingeständnis darstellt, und bewahren Sie dadurch vor weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer.


Eingestellt am 14.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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