WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Christian Weber): Abmahnung Urheberrecht: Joy Denalane - Niemand (Was Wir Nicht Tun)

Abmahnung WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Es vergeht inzwischen kaum ein Monat, in dem nicht eine neue Abmahnkanzlei auf den Plan tritt. Im Bereich Urheberrecht ist jetzt mit der Frankfurter Kanuzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine neue Kanzlei hinzugekommen. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, für ihre Mandanten konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen und weitere Verletzungen des geistigen Eigentums vorzugehen. Nach den Angaben auf der eigenen Homepage wird die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen verschicken, einstweilige Verfügungen beantragen sowie Klagen erheben und Mahnbescheide beantragen.
Geschäftsführer von WeSaveYourCopyrights ist Rechtsanwalt Christian Weber, der bislang in einer anderen Kanzlei tätig war und auch dort für Abmahnungen zuständig war.

Abmahnung WeSaveYourCopyrights (Christian Weber): um was geht es?

Derzeit verschickt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights des Rechtsanwalts Christian Weber Abmahnungen im Auftrag der Nesola GmbH. Die Nesola GmbH macht die Verwertungsrechte an der Tonaufnahme
Niemand (Was Wir Nicht Tun)

in Gestalt der Darbietung der Künstlerin
Joy Denalane

geltend. Für mich ein wenig belustigend finde ich den Umstand, dass WeSaveYourCopyrights Joy Denalane nicht als Künstlerin, sondern als Künstler bezeichnet. Kennt man bei WeSaveYourCopyrights etwa Joy Denalane nicht einmal?!?
Die Abmahnungen der Kanzlei WesaveYourCopyrights sind sehr umfangreich und bestehen aus 10 Seiten Text, einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der Nesola GmbH, als Anlage 1 einen Auszug aus der Ermittlungsdatenbank einer Firma Evidenzia GmbH & Co. KG, einem Überweisungsträger, einer Vollmacht und Prozessvollmacht sowie als Anlage 3 einer Kopie eines Beschlusses eines bestimmten Landgerichts. Was genau die Anlage 2 sein soll (der Überweisungsträger oder die Vollmacht?) wird nicht ganz klar.

Abmahnung WeSaveYourCopyrights (Christian Weber): was wird in der Abmahnung geltend gemacht?

Auf den ersten beiden Seiten der Abmahnung wird zunächst einmal mitgeteilt, um was es geht. WeSaveYourCopyrights vertritt die Nesola GmbH, die offenbar die Verwertungsreche an dem Werk Niemand (Was Wir Nicht Tun) von Joy Denalane haben soll. Zu einem in der Abmahnung genannten Zeitpunkt soll dieser Titel über eine Tauschbörse anderen Internetnutzern zum Download angeboten sein worden. Außerdem folgt der genaue Dateiname. Hieraus geht auch oftmals hervor, auf welcher Datei sich der Song Niemand (Was Wir Nicht Tun) von Joy Denalane befunden haben soll. Beispielsweise findet sich Niemand (Was Wir Nicht Tun) von Joy Denalane auf den RTL Sommer Hits 2011. Da dies unberechtigt erfolgte, werden diverse Ansprüche geltend gemacht. Gleich auf Seite 2 folgt das Einigungsangebot in der Form, dass man eine Unterlassungserklärung abgibt sowie einen pauschalen Einigungsbetrag in Höhe von
€ 450,00

bezahlen soll. Als Frist hierfür wird eine Frist genannt. Auf den Seiten 3 und 4 der Abmahnung teilt WeSaveYourCopyrights mit, weshalb die Nesola GmbH im Wege der Abmahnung gegen Internetnutzer vorgeht, wie man an die Benutzerdaten gekommen ist und wie es schließlich zur Abmahnung gekommen ist. Natürlich darf der Hinweis nicht fehlen, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um ein "gewerbliches Ausmaß" handeln soll. Auf den Seiten 4 - 8 der Abmahnung werden von WeSaveYourCopyrights bzw. von Rechtsanwalt Christian Weber die einzelnen (geltend gemachten) Ansprüche der Nesola GmbH beschrieben, auf Seite 8 - 10 folgen sonstige Anmerkungen bzw. Informationen zur weiteren Verfahrensweise. Unterschrieben ist die WeSaveYourCopyrights Abmahnung von Rechtsanwalt Christian Weber.

Abmahnung WeSaveYourCopyrights (Christian Weber): sind diese Forderungen berechtigt?

Dies ist nicht immer ganz so eindeutig zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass dann ein Unterlassungsanspruch besteht, wenn über den Anschluss des abgemahnten Anschlussinhabers die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Auch wenn der Anschlussinhaber den Verstoß nicht selbst begangen hat, besteht in einigen Fällen die sog. Störerhaftung. Dies bedeutet, dass der Anschlussinhaber in gewissen Fällen auch für Urheberrechtsverletzungen haftet, die Dritte über seinen Anschluss begangen haben. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt und muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Die Forderungshöhe von € 450,00 bei einem einzelnen Musiktitel halten wir für übertrieben. Auch über die Höhe der Angemessenheit von Anwaltskosten und Schadensersatz bestehen in der Rechtsprechung gewisse Unterschiede.

Abmahnung WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: was ist jetzt am besten?

Bitte unterschreiben Sie auch hier nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung, da dies regelmäßig ein Schuldanerkenntnis darstellt und auch grundsätzlich das Risiko weiterer Abmahnungen zur Folge haben kann. Lassen Sie sich daher unbedingt beraten, wenn Sie eine Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben.
Abmahnung erhalten? Wir helfen!
Bundesweite Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030 (während der Bürozeiten)
06221 3262121 (außerhalb der Bürozeiten)


Eingestellt am 09.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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