Zimmermann und Decker tonpool Medien GmbH Xavier Naidoo - Bei meiner Seele Abmahnung

Tonpool Medien GmbH Abmahnung durch Zimmermann und Decker

Eine Kanzlei, mit der man im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen immer wieder zu tun hat, ist die Kanzlei Zimmermann und Decker aus Hamburg. Zimmermann und Decker verschicken Abmahnungen unter anderem für die Firma tonpool Medien GmbH. Die tonpool Medien GmbH hat die Urheberrechte an den Musikstücken von Xavier Naidoo. Deren Werke sind zum Teil auf Samplern oder Chartcontainern wie beispielsweise Bravo Hits oder German Top 100 Single Charts enthalten.
Aktuell erfolgen durch Zimmermann und Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH insbesondere Abmahnungen an dem Werk:
Xavier Naidoo - Bei meiner Seele

Um Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung durch Zimmermann und Decker einen ersten Überblick zu geben, geben wir im Folgenden eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung wieder. Abmahnungen der Kanzlei Zimmermann und Decker sind immer weitgehend ähnlich aufgebaut.

tonpool Medien Abmahnung Zimmermann & Decker Xavier Naidoo - Bei meiner Seele: der aktuelle Fall

Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Zimmermann & Decker vom 21.06.2013 vor. Auf der ersten Seite der Abmahnung zeigt die Kanzlei die anwaltliche Vertretung der tonpool Medien GmbH an. Auf Seite 2 der Abmahnung folgt ein Ausdruck verschiedener Daten, die durch ein von der tonpool Medien GmbH beauftragtes Unternehmen ermittelt worden sein sollen. Auf Seite 3 der Abmahnung folgt der Hinweis, dass die Kanzlei Zimmermann und Decker bei einem bestimmten Landgericht eine Anordnung gegen den Provider erwirkt wurde, wonach dieser zur Auskunft verpflichtet wurde. Eine Ablichtung dieses Beschlusses ist üblicherweise der Abmahnung beigefügt. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung macht die Kanzlei Zimmermann und Decker im Namen der tonpool Medien GmbH verschiedene Ansprüche geltend, die auf den Seiten 3 - 6 der Abmahnung näher dargestellt werden. Entscheidend sind 2 Daten. Zum einen die Frist zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung, am Beispiel der von uns beschriebenen Abmahnung ist dies:
"28. Juni 2013" (vgl. Seite 7)

Daneben möchte man natürlich auch an Ihr liebes Erspartes, die genaue Summe ist am Beispielsfall angegeben mit
€ 459,40 (vgl. Seite 7)

Mit Zahlung dieses Betrages sowie Abgabe der Unterlassungserklärung sollen die Ansprüche der tonpool Medien GmbH aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Xavier Naidoo - Bei meiner Seele abgegolten sein.
Auf Seite 6 der Abmahnung folgen Ausführungen dazu, dass man auch als "bloßer Anschlussinhaber" gewisse Ansprüche gegen sich gelten lassen müsse.

tonpool Medien Abmahnung Zimmermann & Decker Xavier Naidoo - Bei meiner Seele: sind diese Forderungen berechtigt?

Die Kanzlei Zimmermann & Decker macht in der Abmahnung Ausführungen zur sog. Störerhaftung. Diese besagt im Grundsatz, dass Sie als Anschlussinhaber auch dann haften, wenn Dritte über Ihren Anschluss aus die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben. Hiervon gibt es natürlich Ausnahmen. Hiervon liest man in der Abmahnung leider wenig.
Im Grundsatz gilt jedoch, dass dann, wenn über Ihren Anschluss die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, Sie der tonpool Medien GmbH gegenüber auf Unterlassung haften. Es ist eine Unterlassungserklärung abzugeben (bitte jedoch nicht die mitgeschickte, siehe hierzu gleich unter was tun? Ob eine Zahlung an Zimmermann & Decker zu leisten ist und falls ja in welcher Höhe, ist eine Frage des Einzelfalls.

tonpool Medien Abmahnung Zimmermann & Decker Xavier Naidoo - Bei meiner Seele: was tun?

Die abgemahnten Werke sind häufig auf einem Chartcontainer. Hier sind noch zahlreiche Werke drauf enthalten, die ebenfalls abgemahnt werden können. Wenn Sie jedoch die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben, riskieren Sie, dass weitere Abmahnungen durch die Kanzlei Zimmermann & Decker folgen. Diese vertritt neben der Firma tonpool Medien GmbH auch noch weiter Unternehmen. Es ist daher zwingend eine Unterlassungserklärung abzugeben, die insgesamt dafür sorgt, dass weitere Abmahnungen durch Zimmermann & Decker in Zukunft nicht möglich sind.
Wir beraten Sie hierzu gerne und erstellen Ihnen gerne eine passende Unterlassungserklärung. Wir beraten Sie auch, ob und wenn ja in welcher Höhe Sie eine Zahlung zu leisten haben.


Eingestellt am 08.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff