APW Rechtsanwälte & Notar Abmahnung Universal Pictures International Germany GmbH: Snow White and the Huntsman

Universal Pictures Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notar:

Die Firma Universal Pictures International Germany GmbH als einer der größten Filme-Vermarkter in Deutschland verschickt bereits seit Jahren Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechsverletzungen.Die Firma Universal Pictures International Germany GmbH lässt sich dabei üblicherweise vertreten durch die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund.

Aktuelle Abmahnungen Universal Pictures International Germany GmbH

Abmahnungen für Universal Pictures werden von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund verschickt. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick hierüber geben.
Abmahnungen der APW Rechtsanwälte & Notar im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH beinhalten üblicherweise den Vorwurf, einen bestimmten Film im Internet heruntergeladen zu haben, an dem der Universal Pictures International Germany GmbH die Urheberrechte zustehen. Dafür fordert die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar einen Betrag in Höhe von zumeist
€ 450,00

oder
€ 460,00

APW Rechtsanwälte & Notar Abmahnung Universal Pictures aktuell: um was geht es?

Ihnen wird vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss der Film
Snow White and the Huntsman

illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. In Snow White and the Huntsman mit Charlize Theron und anderen Stars in den Hauptrollen geht es um ein Märchen, welches sehr stark an Schneewittchen erinnert. Snow White and the Huntsman hatte am 30.05.2012 Premiere und dürfte sich gerade vor Weihnachten großer Beliebtheit erfreuen. Die meisten Abmahnungen an dem Film Snow White and the Huntsman dürften dann auch in der ersten Jahreshälfte 2013 ausgesprochen werden.

APW Rechtsanwälte & Notar Abmahnung Universal Pictures 2013: was tun?

Wir halten die in den meisten Abmahnungen geforderten Beträge für zum Teil deutlich zu hoch. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung können wir daher nicht zur Zahlung des geforderten Betrages raten.
Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder nur einen deutlich reduzierten Betrag an die Abmahnkanzlei. Wenden Sie sich an uns. Wir konnten schon zahlreichen Abmahn-Opfern helfen.


Eingestellt am 17.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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