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Abmahnung Bushido: Bindhardt Fiedler Zerbe
Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung im Auftrag von Bushido
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe, ehemals Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe, aus Linden ist eine recht aktive Kanzlei. Von Bindhardt Fiedler Zerbe werden für verschiedene Rechteinhaber zahlreiche Abmahnungen wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung verschickt.Einer der Auftraggeber der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ist Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername Bushido. Seit dem Jahr 2008 lässt Bushido über die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe in großem Stil Abmahnungen verschicken. Eine Zeitlang war Bushido nach meiner Einschätzung der Künstler mit den am meisten ausgesprochenen Abmahnungen. Zahlreiche Abmahnungen von Bushido entfallen auf Sampler die die Bravo Hits oder die German TOP 100 Single Charts. Da Bushido eine Weile nicht mehr auf den German TOP 100 Single Charts vertreten war, waren in dieser Zeit die Bushido Abmahnungen eher selten. Dies hat sich in der letzten Zeit wieder geändert. Seit einigen Wochen erreichen uns zahlreiche Abmahnungen der Kanzlein Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag von Bushido. Wir wollen daher im Folgenden einen Überblick über aktuelle Bushido Abmahnungen geben.
Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe: was wird mir vorgeworfen?
Auf der ersten Seite der Abmahnung zeigt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe die anwaltliche Vertretung des Künslters Bushido an. Es werden ein Zeitpunkt sowie eine IP-Adresse, ein Dateiname und der Original-Titel des Werks genannt. Auf der zweiten Seite der Abmahnung teilt die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mit, dass das Anbieten geschützter Tonaufnahmen eine Urheberrechtsverletzung darstellt und dass die Wortmarke "Bushido" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und somit auch markenrechtlich geschützt ist. Mittels eines Auskunftsverfahrens gegen den Provider des Abgemahnten habe die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ermittelt, dass über den betroffenen Internetanschluss aus eine Tonaufnahme von Bushido zugänglich gemacht wurde.Da aufgrund der Berichterstattung in den Medien jedem Inhaber eines Internetanschlusses bekannt sein müsse, dass über Tauschbörsen Urheberrechtsverletzungen begangen werden, haftet nach Mitteilung von Bindhardt Fiedler Zerbe der Empfänger der Abmahnung auf Unterlassung. Auf Seite 3 der Abmahnung fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe den Empfänger der Abmahnung daher dazu auf, eine Unterlassungserklärrung abzugeben. Ebenfalls sollen Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Erstattung der Anwaltskosten ersetzt werden. Auf Seite 4 der Abmahnung fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe zur Zahlung eines "Vergleichsbetrages" in Höhe von € 400,00 auf.
Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe: sind diese Forderungen berechtigt?
Bis vor einiger Zeit wurde in Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnungen noch ein Betrag von € 350,00 gefordert. Inzwischen wurde diese Forderung erhöhrt. Wir hielten bereits die Forderung von € 350,00 für überhöht, nichts anderes kann somit für die Forderung von € 400,00 gelten.Sofern über den Internetanschluss aus tatsächlich die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haftet der Empfänger der Abmahnung auf Unterlassung. Es muss daher in diesem Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe: soll ich die Unterlassungserklärung jetzt unterschreiben?
Nein, dies sollte auf keinem Fall getan werden. Denn hiermit verpflichten Sie sich zugleich zur Zahlung von € 400,00. Außerdem ist die von Bindhardt Fiedler Zerbe mitgeschickte Unterlassungserklärung so formuliert, dass weitere Abmahnungen im Auftrag von Bushido oder auch anderer Auftraggeber der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe erfolgen können. Da in solchen Fällen mit jeder weiteren Abmahnung weitere € 400,00 gefordert werden, sollte das Risiko weiterer Abmahnungen durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung minimiert werden.Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe: was tun?
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Abmahnungen von Bushido sowie der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe bearbeitet. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich. Wir sorgen dafür, dass Ihnen weitere Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe und damit weitere Forderungen erspart bleiben. Unser Ziel ist es weiter, dass Sie nach einer Abmahnung entweder nichts oder nur einen geringfügigen Betrag zu bezahlen haben. Sprechen Sie uns einfach an.Eingestellt am 24.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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