Abmahnung David Garrett: Rock Symphonies

David Garrett: Abmahnung für das Album Rock Symphonies durch Rasch Rechtsanwälte

Diese Woche erhielten wir mal wieder einige Abmahnungen der Kanzlei Rasch. Die Kanzlei Rasch hat als Auftraggeber unter anderem die Firma Universal Music, die einer der größten Tonträgerhersteller überhaupt ist.
Universal Music hat die Urheberrechte an zahlreichen Werken von David Garrett. Die David Garrett Abmahnung, die uns diese Woche erreichte, hat folgendes Album des Künstlers David Garrett zum Inhalt:
David Garrett - Rock Symphonies

Rock Symphonies ist das derzeit wohl bekannteste Album von David Garrett. Und es ist auch nicht die erste Abmahnung von David Garrett, die wir bearbeiten. Daher möchten wir die aktuelle David Garrett Abmahnung zum Anlass für einige Anmerkungen nehmen.

Abmahnung - weshalb ich?

Unsere Mandantin war zunächst ziemlich überrascht, ein Schreiben von einer ihr bis dahin vollkommen unbekannten Anwaltskanzlei zu erhalten. Noch mehr überrascht war sie, als sie die Abmahnung öffnete. Die Abmahnung hatte folgende Überschrift:
"Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen"

Die Mandantin musste zunächst einmal eine Weile überlegen, was denn überhaupt geschützte Tonaufnahmen sind. Nach der Mitteilung, dass man die Firma Universal Music GmbH anwaltlich vertrete, kam dann die Mitteilung, dass über den Internetanschluss der Mandantin das Musikalbum
Rock Symphonies des Künstlers David Garrett

zum Herunterladen verfügbar gemacht wurde. Die Mandantin, eine ältere Dame, die den PC lediglich um Schreiben von Emails benutzt, fragte sich:
Was ist eine unerlaubte Verwertung eines Musikalbums? Was ist ein Verfügbarmachen zum Herunterladen? Wer ist David Garrett? Was ist "Rock Symphonies"? Und wieso erhalte ausgerechnet ich diese Abmahnung?

David Garrett Abmahnung - was tun?

Einige dieser Fragen habe ich mir auch gestellt, als die Mandantin sich bei mir meldete und den Fall ihrer Abmahnung schilderte. Zwar sind mir David Garrett und Rock Symphonies durchaus bekannt. Allerdings kann auch ich nicht nachvollziehen, weshalb ausgerechnet meine Mandantin, die noch nicht einmal weiß, was eine Tauschbörse ist, geschweige denn wie eine Tauschbörse funktioniert, eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung erhält. Wir haben daher zwar vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgegeben, um ein noch viel teureres Klageverfahren zu vermeiden. Den in der Abmahnung geforderten Betrag von € 1.200,00 haben wir jedoch als unbegründet zurückgewiesen und erst einmal entsprechende aussagekräftige Nachweise angefordert. Wir sind gespannt, was sich David Garrett bzw. seine Anwälte hierzu einfallen lassen!


Eingestellt am 15.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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