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Abmahnung DigiProtect: U+C Rechtsanwälte
U+C Rechtsanwälte Abmahnung für DigiProtect GmbH
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte verschickt für zahlreiche Auftraggeber Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen. Dem Empfänger der Abmahnung wird jeweils vorgeworfen, dass über seinen Anschluss ein urheberrechtlich geschütztes Werk der DigiProtect GmbH getauscht und damit illegal verbreitet worden sein soll. Die Firma DigiProtect ist einer der größten Abmahner bundesweit und damit auch einer der größten Auftraggeber der Kanzlei U+C Rechtsanwälte. Wir möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über U+C Abmahnungen im Auftrag der DigiProtect GmbH geben, um Ihnen eine "Erste Hilfe" nach Erhalt einer solchen Abmahnung zu bieten.U+C Rechtsanwälte Abmahnung DigiProtect: wie sieht die Abmahnung aus?
Die Abmahnung der U+C Rechtsanwälte im Auftrag der DigiProtect GmbH sieht immer weitgehend ähnlich aus. Auf Seite 1 der Abmahnung zeigen U+C Rechtsanwälte die anwaltliche Vertretung der Firma DigiProtect GmbH an. Es folgt der Hinweis, dass bestimmte Daten über eine beauftragte Ermittlungsfirma "festgestellt und beweissicher dokumentiert" worden sein sollen. Dies sind Datum, Uhrzeit, Dateiname, IP-Adresse, P2P-Netzwerk und Produktname. Auf 2 Seite 2 der Abmahnungen folgen Ausführungen der U+C Rechtsanwälte zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhaber als sog. Störer. Nach einem Hinweis auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit folgt eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der DigiProtect GmbH. Anschließend fordern U+C Rechtsanwälte den "Ersatz der erforderlichen Aufwendungen." Damit meint man die eigenen Anwaltskosten. Als Streitwert werden € 25.000,00 angesetzt. Schließlich wird Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend gemacht. Das bedeutet, dass man - da sich ein Schaden konkret nicht beweisen lässt - den Schaden mehr oder weniger anhand gewisser Umstände schätzt.Am Ende der zweiten Seite der Abmahnung kommt dann das "Angebot einer außergerichtlichen Einigung." Im Rahmen dieser Einigung fordern die U+C Rechtsanwälte regelmäßig die Zahlung von € 650,00. Auf der 3. Seite der Abmahnung der U+C Rechtsanwälte kommt noch mal eine Aufstellung der (behaupteten!) Ansprüche der Firma DigiProtect GmbH, die fettgedruckte Frist zur Erfüllung dieser Ansprüche sowie der Hinweis, dass für den Fall der Fristversäumnis oder der Nichtannahme des Vergleichsangebots die Geltendmachung weiterer Kosten und Gebühren vorbehalten bleibt. Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte droht insbesondere die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche an.
Als Anlage zur Abmahnung fügt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte eine Vollmacht, einen Überweisungsträger sowie eine vorbereitete Unterlassungserklärung bei.
U+C Rechtsanwälte Abmahnung DigiProtect: sind diese Forderungen berechtigt?
Der Unterlassungsanspruch ist tatsächlich gegeben, wenn die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich und nachweislich über Ihren Anschluss begangen wurde. Beachten Sie bitte, dass die Kanzlei U+C Rechtsanwälte in der Abmahnung keine Nachweise erbringt, sondern lediglich Behauptungen aufstellt. Ob diese Behauptungen zutreffen, ist im Einzelfall zu prüfen. Wir haben in der letzten Zeit zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte bearbeitet, in denen wir unsere Zweifel hatten.Die geforderten Zahlungen sind jedoch in den allermeisten Fällen deutlich zu hoch, auch wenn die Abmahnung an sich berechtigt ist.
U+C Rechtsanwälte Abmahnung DigiProtect: soll ich die mitgeschickte Unterlassungserkärung unterschreiben?
Bitte tun Sie dies auf keinen Fall. Dies ist der größte Fehler, der nach Erhalt einer solchen Abmahnung passieren kann. Denn hier verbergen sich gleich mehrere Fallen:U+C Rechtsanwälte Abmahnung DigiProtect: Falle 1
Die vorgefertigte Unterlassungserklärung verpflichtet Sie dazu, einen bestimmten Film zukünftig nicht zu verbreiten. Nicht mehr und nicht weniger. Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte ist uns in den letzten Jahren dadurch aufgefallen, dass sie immer wieder mehrfach Abmahnungen im Auftrag zahlreicher Auftraggeber, wie beispielsweise der Firma DigiProtect GmbH, zeitlich versetzt ausgesprochen hat.Wer eine Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte erhalten hat, sollte daher dringend dafür sorgen, dass es bei der einen Abmahnung bleibt. Dies kann nur durch eine Unterlassungserklärung geschehen, die alle Auftraggeber der Kanzlei U+C beim Namen nennt und diesen gegenüber vorsorglich den Unterlassungsanspruch erfüllt. Dann gehen weitere U+C Abmahnungen ins Leere.
U+C Rechtsanwälte Abmahnung DigiProtect: Falle 2
Mit der vorgefertigten Erklärung verpflichten Sie sich nicht nur zur Zahlung von € 650,00, sondern zu viel mehr: Sie verpflichten sich (siehe die Punkte 2. und 3.) zur Zahlung von Anwaltskosten aus einem Streitwert von € 25.000,00 sowie zur Erstattung von Schadensersatz. Insgesamt kommt hier eine Summe von rund € 1.400,00 zusammen. Dieser Betrag ist fällig, wenn Sie (vergleiche Punkt 4.) nicht innerhalb der genannten Frist € 650,00 bezahlen. Lediglich wegen einer etwas längeren Weiterleitung des überwiesenen Geldes durch Ihre Bank oder die Bank der Kanzlei U+C Rechtsanwälte kann dies also dazu führen, dass Sie mehr als die doppelte Forderung zu bezahlen haben.U+C Rechtsanwälte Abmahnung DigiProtect: was tun?
Um diesen Ärger und damit verbundene hohe Kosten zu vermeiden, sollte man nach Erhalt einer derartigen Abmahnungen einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt kontaktieren. Wir übernehmen bundesweit Ihre Vertretung und prüfen gerne auch Ihre Abmahnung!Eingestellt am 11.07.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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