Abmahnung Fareds Christian Königseder: Glasperlenspiel - Echt

Christian Königseder Abmahnung Fareds für Glasperlenspiel (Echt)

In Bezug auf Titel von Glasperlenspiel muss vor aktuellen Abmahnungen von der Kanzlei Fareds aus Hamburg gewarnt werden. Die Kanzlei Fareds ist bereits seit einiger Zeit sehr aktiv im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen und hat aus unserer Sicht im Jahr 2011 noch mal einen Zahn zugelegt. Als weiterer Auftraggeber der Kanzlei Fareds ist jetzt Christian Königseder bekannt geworden. Dieser hat die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Titeln des Duos Glasperlenspiel.

Abmahnung Fareds Christian Königseder: welche Titel?

Von Glasperlenspiel ist inzwischen das Album "Beweg Dich mit mir" erschienen. Auf diesem sind zahlreiche Songs vertreten. Erfahrungsgemäß erfolgen Abmahnungen der Kanzlei Fareds überwiegend wegen einzelner Musiktitel und nicht wegen ganzer Alben. Allerdings kann hier natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass mehrere Abmahnungen für verschiedene Titel von Glasperlenspiel erfolgen.
Derzeit erfolgen Abmahnungen der Kanzlei Fareds für Christian Königseder für folgenden Titel:
Glasperlenspiel: Echt

Echt von Glasperlenspiel befindet sich derzeit (06.10.2011) in den German Top 20 und ist auf mehreren Samplern zu finden. Das macht die Sache besonders gefährlich.

Abmahnung Fareds Christian Königseder: die Forderung

In der Abmahnung werden Sie von der Kanzlei Fareds aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegenüber Christian Königseder abzugeben sowie pauschal
€ 450,00

zu bezahlen.
Hier birgt sich jedoch oftmals die Gefahr, dass man dann, wenn man die Forderung erfüllt und glaubt, die Sache sei erledigt, noch weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds nachfolgen können. Dies ist keine rein theoretisch Gefahr sondern unsere regelmäßige Erfahrung mit Abmahnungen von Fareds.
Daher sollte man unbedingt verhindern, weitere Abmahnungen von der Kanzlei Fareds zu erhalten.
Wir haben schon zahlreichen Abgemahnten erfolgreich helfen können und sind gerne auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung mit Rat und Tat behilflich!


Eingestellt am 06.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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