Abmahnung Filesharing 2011

Filesharing Abmahnung 2011: Es geht munter weiter

Die Jahre 2009 und 2010 haben eine Abmahnwelle in bislang unerreichtem Ausmaß erlebt. Waren es bisher eher wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, bei denen sich einige Kanzleien darauf spezialisiert hatten, Wettbewerbsverstöße von Wettbewerbern abzumahnen, hat die Abmahnmaschinerie inzwischen voll den Bereich des Filesharings erwischt.
Es gibt eine Reihe von Kanzleien, die tagein tagaus nichts anderes tun, als Abmahnungen zu verschicken und wegen (zumindest behaupteter) Urheberrechtsverletzungen beim Filesharing Abmahnungen zu verschicken. Je nach Art des abgemahnten Werks (Musik, Software, Hörbuch, Computerspiel, Film, Porno) sind unterschiedliche Kanzleien für die Abmahnungen "zuständig". Nach unserer Erfahrung kommt es häufig vor, dass die Auftraggeber zwischen den einzelnen Abmahnkanzleien wechseln. Ob man mit dem Erfolg der Abmahnung nach einer Weile unzufrieden ist oder ob dies andere Gründe hat, können wir nicht beurteilen. Wir möchten daher im Folgenden einen Überblick über die Entwicklung im Bereich der Filesharing Abmahnungen im Jahr 2011 geben.

Filesharing Abmahnung 2011: welche Kanzleien mahnen ab?

Auch im Jahr 2011 sind die großen und seit längerer Zeit am Markt tätigen Kanzleien am aktivsten im Verschicken von Filesharing Abmahnungen.

Filesharing Abmahnung 2011: Musikalben

So verschicken die Kanzleien Rasch aus Hamburg und Waldorf Frommer aus München in ganz erheblichem Umfang Filesharing Abmahnungen wegen ganzer Musikalben, bei Waldorf Frommer zusätzlich auch wegen Hörbüchern. Der in der Abmahnung geforderte Betrag beläuft sich auf mindestens € 800,00. Da teilweise Abmahungen wegen Filesharing an mehreren Alben erfolgen, werden auch teilweise über € 2.000,00 gefordert.

Filesharing Abmahnung 2011: Einzelne Musiktitel

Andere Kanzleien, wie Nümann und Lang aus Karlsruhe, Kornmeier & Partner aus Frankfurt, Bindhart Fielder Zerbe aus Linden, Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin oder auch die Kanzlei Fareds aus Hamburg verschicken auch im Jahr 2011 überwiegend Filesharing Abmahnungen wegen einzelner Musiktitel. Der jeweils geforderte Betrag liegt dann zwar mit etwa € 290,00 bis € 500,00 deutlich geringer (wobei uns dies immer noch zu teuer erscheint!), allerdings haben es sich einige dieser Kanzleien zur Masche gemacht, regelrechte Massenabmahnungen auszusprechen: Erst wird eine einzelne Abmahnung ausgesprochen in der Hoffnung, dass der Abgemahnte zahlt. Die Forderung ist ja schließlich nicht so hoch wie bei einem ganzen Album. Dann folgen weitere Filesharing Abmahnungen. Und jedesmal wird natürlich mehr Geld gefordert!

Filesharing Abmahnung 2011: Filme

Andere Kanzleien verschicken Filesharing Abmahnungen wegen Filmen. Die Kanzlei APW (ehemals Auffenberg Witte) aus Dortmund fordert von den Empfängern der Abmahnung Beträge von € 450,00 bzw. € 460,00, die Kanzlei BaumgartenBrandt € 850,00 oder € 1.200,00, die Kanzlei Fareds aus Hamburg € 800,00, die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt € 600,00 bzw. € 800,00, die Kanzlei Lampmann Behn Rosenbaum € 1.200,00.

Filesharing Abmahnung 2011: Hörbücher

Wegen Filesharing in Zusammenhang mit Hörbüchern erfolgen derzeit überwiegend Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Hier werden meistens € 806,00 oder € 956,00 mit der Abmahnung geltend gemacht.

Filesharing Abmahnung 2011: Pornos

Hier gibt es eine ganze Menge Kanzleien, die Filesharing Abmahnungen verschicken. Die wohl größte Kanzlei in diesem Bereich ist die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) aus Regensburg. Gleich danach folgt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg. Bei beiden Kanzleien drohen nach einer Filesharing Abmahnungen weitere kostenpflichtige Abmahnungen. Ähnlich wie im Musikbereich bei einzelnen Musiktiteln werden hier mehrere Verstöße aufgezeichnet und dann oft erst eine Abmahnung verschickt, um weitere Abmahnungen hinterherzuschieben. Bei U+C kommt es jedoch vor, dass man gleich zu Beginn 2 Abmahnungen dieser Kanzlei im Briefkasten hat. Von U+C werden jeweils € 650,00, von Negele & Kollegen Beträge zwischen € 700,00 und € 900,00 gefordert.
Daneben sind noch tätig die Kanzleien CSR (Forderung meistens € 650,00), Christopher Lihl (Forderung zwischen € 496,00 und € 650,00), Marko Schiek (€ 1.228,60 bei einem Porno, bei mehreren Pornos deutlich mehr) sowie Schulenberg & Schenk (Forderung € 1.298,00). Bei einigen Kanzleien erleben wir einzelne Abmahnwellen, nach einer solchen Abmahnwelle hört man von dieser Kanzlei dann wieder deutlich weniger. So erlebten wir beispielsweise eine erste Abmahnwelle der Kanzlei Negele Ende Januar 2011, dann eine weitere Mitte März 2011 und dann eine weitere Abmahnwelle in der zweiten Aprilhälfte 2011.

Filesharing Abmahnung 2011: wie verhalte ich mich richtig?

Bei allen Filesharing Abmahnungen gilt:
Rufen Sie bitte nicht bei der Abmahnkanzlei an!
Unterschreiben Sie nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung!
Der in der Abmahnung geforderte Betrag ist regemäßig deutlich zu hoch!
Vermeiden Sie Folgeabmahnungen!

Filesharing Abmahnung 2011: was tun?

Wenn die Abmahnung von Grundsatz her berechtigt ist, ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies dient der Vermeidung eines erheblich teureren Klageverfahrens. Wir wissen aus unserer Praxis mit Filesharing Abmahnungen, dass Unterlassungsklagen erhoben werden, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Zur Vermeidung von Folgeabmahnungen sollte daher unbedingt auf die genaue Formulierung der Unterlassungserklärung geachtet werden.
Gerne beraten wir Sie und vertreten Sie auch gegenüber den Abmahnkanzleien. Unser Ziel ist es dabei, dass Sie nichts oder nur wenig bezahlen müssen.


Eingestellt am 25.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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