Abmahnung Kornmeier & Partner: GV World GmbH - Yolki

Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GV World GmbH: Yolki

Seit Anfang März 2011 erhalten wir eine erhebliche Anzahl an Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Firma GV World GmbH, Harthäuser Weg 37, 67433 Neustadt an der Weinstraße. Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem russischen Film:
Yolki

Die Firma GV World GmbH behauptet, sie sei vom Regisseur des Films "Yolki" vertraglich ermächtigt worden, gegen Verleletzungen des Urheberrechts im Internet vorzugehen. Die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner umfasst insgesamt 5 Seiten Text, in denen nähere Ausführungen zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung sowie zu den geltend gemachten Ansprüchen gemacht werden.

Was fordern Kornmeier & Partner und die GV World GmbH in der Yolki-Abmahnung von mir?

Sie als Empfänger der Abmahnung werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma GV World GmbH zu unterschreiben sowie einen festen Betrag in Höhe von € 800,00 zu bezahlen. Mit der Unterlassungserklärung sollen Sie sich verpflichten, zukünftig nicht mehr den Film "Yolki" oder einzelne Teile hiervon im Internet zugänglich zu machen.

Ist diese Forderung der GV World GmbH rechtens?

Dies stellt die Kanzlei Kornmeier & Partner zumindest in der Abmahnung so dar. Ich habe da meine Zweifel. Die Kanzlei Kornmeier & Partner legt üblicherweise als Anlage zur Abmahnung eine sog. Power of Attorney bei. Diese sieht folgendermaßen aus:

In dieser englischsprachigen Urkunde ermächtigt eine Firma "TaBBak" LLC eine Firma "Internet Coypright Management" LLC dazu, die Interessen der Firma "TaBBak", die in der Urkunde als Copyright holder" bezeichnet wird, wahrzunehmen. Insbesondere soll umfasst sein die Interessenvertretung in Bezug auf den Film
"Yolki, creation: Russia (original Name "Novyy god shagaet po strane" 2010"

Die Adresse der Firma "Internet Copyright Management" soll in Moskau sein, die Adresse der Firma "TaBBak" konnte ich nicht entdecken.

Ist damit bewiesen, dass die Firma GV World GmbH Abmahnungen für den Film Yolki verschicken darf?

Ganz bestimmt nicht! Wir haben uns in allen Fällen von der Kanzlei Kornmeier & Partner zunächst einmal Nachweise vorlegen lassen, um die Berechtigung der Abmahnung prüfen zu können. Die Kanzlei Kornmeier & Partner hat uns darauf hin folgende Vereinbarung geschickt:

Wie Seite 1 des Vertrages zeigt, wurde die Vereinbarung abgeschlossen zwischen Herrn Timur Bekmambetov, Moskau, und der GV World GmbH mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Herr Timur Bekmambetov soll der Regisseur des Films "Yolki" sein. Der GV World GmbH wird das Recht eingeräumt, in Deutschland im eigenen Namen wegen Urheberrechtsverletzungen an "Yolki vorzugehen. Interessant ist auch Seite 2 der Vereinbarung:

Auf Seite 2 dieser Vereinbarung mit der Firma GV World GmbH wird vereinbart, dass die Firma GV World GmbH zur Durchsetzung der im Vertrag genannten Rechte in Deutschland die Kanzlei Kornmeier & Partner beauftragen wird. Die Vereinbarung soll am 16.12.2010 in Neustadt, dem Sitz der Firma GV World GmbH, unterschrieben worden sein. Seltsamerweise bestätigt ein Anwalt mit Sitz in Moskau am selben Tag die Vereinbarung.

Hat die GV World GmbH damit bewiesen, Abmahnungen für Yolki verschicken zu dürfen?

Auch nach Vorlage dieser Unterlagen durch die Kanzlei Kornmeier & Partner verbleiben bei mir einige Zweifel. Ich frage mich beispielsweise, welche Rechte der Regisseur am Film Yolki hat. Denn nur die Rechte, die der Regisseur hat, kann er auch übertragen. Welche Rolle die Firmen "TaBBak" und "Internet Copyright Management" spielen, bleibt für mich weiter unklar. Darüber hinaus bestehen aus meiner Sicht Zweifel, ob der vorgelegte Vertrag nicht europarechtswidrig und damit ungültig ist. In einem Klageverfahren vor dem Landgericht München I, welches ich gerade für einen Mandanten gegenüber einem anderen Auftraggeber der Kanzlei Kornmeier & Partner führe, habe ich die Unwirksamkeit einer entsprechenden Lizenzvereinbarung gerügt und auf ein vor dem Europäischen Gerichtshof anhängiges Verfahren verwiesen. Ich habe daher meinen Mandanten nicht zur Zahlung an die Kanzlei Kornmeier & Partner bzw. die Firma GV World GmbH geraten.

Abmahnung Yolki durch Kornmeier & Partner für die GV World GmbH - was soll ich tun?

Auch wenn an der Anspruchsberechtigung der GV World GmbH Zweifel bestehen, sollte vorsorglich eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, sofern die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung über Ihren Anschluss begangen wurde. Denn ansonsten droht ein Klageverfahren, das schnell einige Tausend Euro kosten kann. Die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung sollte jedoch in keinem Fall unterzeichnet werden, da ansonsten weitere Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner drohen: im Auftrag der GV World GmbH und anderer Unternehmen.
Wir haben Erhahrung im Umgang mit Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner und der GV World GmbH. Wir konnten schon zahlreichen Personne helfen, die eine Abmahnung wegen "Yolki" erhalten haben. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich.


Eingestellt am 16.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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