Abmahnung Kornmeier und Rasch: EMI Music GmbH & Co. KG

EMI Music Abmahnung durch Kornmeier & Partner und Rasch Rechtsanwälte

Die Firma EMI Music GmbH & Co. KG als eines der größten Plattenlabels weltweit verschickt in Deutschland bereits seit Jahren Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechsverletzungen. In der letzten Zeit herrschte ein wenig Verwirrung in Bezug auf EMI Music Abmahnungen, da die Firma EMI Music GmbH & Co. KG sich durch verschiedene Kanzleien vertreten ließ. Zunächst erfolgten Abmahnungen für die Firma EMI Music GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg, später durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Aktuelle Abmahnungen EMI Music GmbH & Co. KG

Soweit uns ersichtlich ist erfolgen derzeit keine Abmahnungen mehr für die EMI Music GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Abmahnungen für EMI Music werden inzwischen ausschließlich von den Kanzleien Kornmeier & Partner sowie Rasch Rechtsanwälte verschickt. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Überblick hierüber geben.

Abmahnung EMI Music: Rasch Rechtsanwälte

Die meisten Abmahnungen im Auftrag der EMI Music GmbH & Co. KG erfolgen über die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte für EMI Music beinhalten üblicherweise den Vorwurf, ein gesamtes Album heruntergeladen, an dem EMI Music die Urheberrechte zustehen. Dafür fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte die stolze Summe von
€ 1.200,00.

Gelegentlich erfolgen EMI Music Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch auch für mehrere Alben. In einer aktuellen unseer Kanzlei vorliegenden Abmahnung geht es um folgende Alben:
Helene Fischer: Best Of
Helene Fischer: Best Of Live - So wie ich bin (Audio)

Und da es hier um insgesamt 2 EMI Music Alben geht, wird in der Abmahnung der Kanzlei Rasch auch ein höherer Betrag gefordert, nämlich
€ 1.800,00.

Abmahnung EMI Music: Kornmeier & Partner

Zwischenzeitlich gibt es aber auch eine ganze Menge EMI Music Abmahnungen, die durch die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt ausgesprochen werden. Diese betreffen meistens nicht ein ganzes Album, sondern lediglich einen einzelnen Musiktitel. Dafür wird ein Betrag in Höhe von € 450,00 gefordert.
EMI Music Abmahnung: Die häufigsten Titel:
Derzeit erfolgen besonders häufig EMI Music Abmahnungen für einzelne Titel von David Guetta. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Songs:
David Guetta - Where Them Girls At
David Guetta - Little Bad Girl

Bei derartigen Abmahnungen der Firma EMI Music ist zu beachten, dass die einzelnen abgemahnten Musiktitel sich in aller Regel auf einem Sampler bzw. einer Chartbox wie beispielsweise den German Top 100 Single Charts befinden. Hier drohen weitere Abmahnungen wegen anderer Lieder die sich in der getauschten Datei befinden, sowohl durch die Kanzlei Kornmeier & Partner als auch durch andere Kanzleien. Um solche Folgeabmahnungen zu verhindern ist unbedingt eine entsprechend modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren, die dem vorbeugt.
In Einzelfällen erfolgen auch durch die Kanzlei Kornmeier & Partner Abmahnungen wegen eines ganzen Albums. Meistens handelt es sich dabei um ein Album von David Guetta. In diesem Fällen fordert dann die Kanzlei Kornmeier & Partner € 800,00 von dem Empfänger der Abmahnung. Warum EMI Music sich anders als sonst bei Abmahnungen wegen eines Albums hier nicht der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte bedient ist uns nicht ganz klar. Möglicherweise deshalb, weil die Kanzlei Kornmeier & Partner im Bereich der Chart-Container-Abmahnungen das Werk "David Guetta - Who´s That Chick (feat. Rihanna) abmahnt und sämtliche David Guetta Abmahnungen gebündelt über die Kanzlei Kornmeier & Partner erfolgen sollen.

Abmahnung EMI Music - was tun?

Egal ob € 450,00 für einen einzelnen Musiktitel oder € 1.200,00 bzw. € 800,00 für ein Album: Wir halten all diese geforderten Beträge für deutlich zu hoch. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung können wir daher nicht zur Zahlung des geforderten Betrages raten.
Unser Ziel: Sie zahlen nichts oder nur einen deutlich reduzierten Betrag an die Abmahnkanzlei. Wenden Sie sich an uns. Wir konnten schon zahlreichen Abmahn-Opfern helfen.


Eingestellt am 18.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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