Abmahnung Lightning Entertainment Group: Bulletproof Gangster

Lightning Entertainment Group Abmahnung durch FAREDS

Die Hamburger Kanzlei Fareds, welche im Auftrag diverser Auftraggeber Abmahnungen verschickt, hat wieder einen neuen Auftraggeber hinzugewonnen: die Firma
Lightning Entertainment Group Inc. vertreten durch den Vizepräsidenten Robert Beaumont, 301 Arizona Avenue, Suite 400, Santa Monica, CA 90401, USA.

Die Lightning Entertainment Group Inc. stellt Filme her bzw. vertreibt diese.
Derzeit erfolgen durch die Kanzlei Fareds im Auftrag der Lightning Entertainment Group Inc. überwiegend Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an folgendem Film:
Bulletproof Gangster.

Abmahnung Lightning Entertainment Group: was wird gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Lightning Entertainment Group Inc. abzugeben sowie € 850,00 an die Kanzlei Fareds zu bezahlen.

Abmahnung Lightning Entertainment Group: sind diese Forderungen berechtigt?

Zumindest die finanziellen Forderungen der Lightning Entertainment Group dürften weit überzogen sein. Sofern die Abmahnung jedoch grundsätzlich berechtigt war, besteht zumindest ein Unterlassungsanspruch.

Abmahnung Lightning Entertainment Group: was tun?

Bei einer berechtigen Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Auf keinen Fall jedoch sollten Sie die von der Kanzlei Fareds der Abmahnung beigefügte Erklärung unterschreiben. Ansonsten drohen Folgeabmahnungen. Hierfür ist die Kanzlei Fareds bekannt. Diese hat derzeit rund 20 Auftraggeber, für die munter Abmahnungen gefordert werden. Und jedesmal werden vom Empfänger der Abmahnung € 850,00 bzw. € 450,00 gefordert. Das muss nicht sein!
Wir erstellen daher für Sie eine Unterlassungserklärung, die Folgeabmahnungen dieser Kanzlei insgesamt vorbeugt. Daneben prüfen wir für Sie, ob Sie überhaupt etwas an die Kanzlei Fareds zu bezahlen haben und falls ja, wie viel. In aller Regel kann die Forderung der Kanzlei Fareds durch ein anwaltliches Einschreiten deutlich reduziert werden.


Eingestellt am 16.07.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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