Abmahnung Magmafilm GmbH: Mia Magma und das Tagebuch

Abmahnung durch die Magmafilm GmbH

Die Firma Magmafilm GmbH ist einer der größten Produzenten von Pornofilmen in Deutschland. Immer wieder erfolgen zahlreiche Abmahnungen für die Magma Film GmbH. Die Abmahnungen für Magma werden dabei in aller Regel von der Kanzlei Urmann und Collegen (U + C) aus Regensburg ausgesprochen.
In letzter Zeit erfolgen unter anderem zahlreiche Abmahnungen durch die Firma Magmafilm wegen behaupteten Urheberrechtsverletzungen an folgendem Film:
Das Tagebuch der Mia Magma.

Laut Darstellung der Firma Magmafilm GmbH auf der eigenen Homepage:

ist Mia Magma als der neue Pornostar und als mögliche Nachfolgerin von Gina Wild dargestellt.
Diesen Bekanntheitsgrad möchte man offenbar ausnutzen und verschickt daher in großem Stil Abmahnungen. Der genannte Film ist nur der derzeit am meisten abgemahnte Film von Mia Magma. Daneben gibt es folgende Filme, wegen derer ebenfalls Abmahnungen der Firma Magmafilm GmbH verschickt werden:
Mia Magma´s Sex-Blog
Mia Magma: White Dreams - Beautiful Desires
Mia Magma: Pure Lust
Moli trifft.. Mia Magma 2
Mia Magma: Das Sennenlutschi.

Zusätzlich zu den Mia Magma Filmen erfolgen derzeit Abmahnungen der Firma Magmafilm GmbH wegen folgender Filme:
Charlene in Action: Die Schmiede der Stars
Tittenalarm 34
Tittenalarm 38
So ficken Ihre Nachbarn! Pro Amateur Vol. 92
Britney´s Perversionen
Chicken poppen
Kinky Business
Family Affairs
Reiche Muttis - reif und rattig
Geile Brillenluder auf High Heels
Berliner Orgien Kabinett
Straßenflirts Vol. 62
Lollipops 24
Vollgewichste Gangbang Schlampen Vol. 25
Vollgewichste Gangbang Schlampen Vol. 27.

Was wird in der Magmafilm Abmahnung gefordert und was soll ich jetzt tun?

Sie als Empfänger der Abmahnung sollen eine Unterlassungserkläng gegenüber der Magmafilm GmbH abgeben sowie einen Pauschalbetrag von € 650,00 zahlen. Dieser Pauschalbetrag soll nach Darstellung der Kanzlei U+C noch ein Entgegenkommen darstellen, angeblich höhere Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche sollen bei dieser Zahlung abgegolten sein.
Wir halten diesen Betrag für deutlich überhöht!!!
Darüber hinaus ist bei Abgabe der Unterlassungserklärung äußerste Vorsicht angebracht. Denn so wie sie von U+C vorformuliert ist, stellt sie geradezu eine Einladung dar, in unbegrenzter Anzahl weitere Abmahnungen an Sie zu verschicken. Diesem Spuk kann jedoch ein Ende bereitet werden, wenn gleich bei der ersten Abmahnung eine entsprechend formulierte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.


Eingestellt am 13.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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