Abmahnung Pietro Lombardi: Jackpot und Call My Name DSDS und German Top 100 Single Charts

Abmahnung der Kanzlei Rasch für Songs von Pietro Lombardi

Dass eine hohe Medienpräsenz und eine breite Vermarktung nicht immer für Musikqualität sorgen, zeigt jedes Jahr aufs Neue die Sendung DSDS ("Deutschland sucht den Superstar). In den ersten Wochen jeder neuen Staffel werden auch einige "Superstars" gezeigt, die man eher als Superdeppen bezeichnen sollte. Es gibt jedoch auch immer wieder gute Sänger, die es bis ins Finale schaffen und teilweise bemerkesnwerte Darbietungen zeigen.
Einer der Sänger, die durch DSDS bekannt geworden sind, ist Pietro Lombardi. Dieser hat ein komplettes Album herausgebracht. Plattenfirma von Pietro Lombardi ist die Firma Universal Music GmbH, der es nicht gefällt, dass ihre Musikstücke im Internet getauscht werden.

Abmahnung Pietro Lombardi: die Forderung

Derzeit erfolgen Abmahnungen der Firma Universal Music GmbH an Songs bzw. Alben von Pietro Lombardi über die Hamburger Kanzlei Rasch. Diese hat bereits in der Vergangenheit Abmahnungen in Bezug auf eine ganze Reihe anderer Alben verschickt. Bei den derzeitgen Abmahnungen geht es um folgendes Album:
Pietro Lombardi: Jackpot

Abmahnungen der Firma Universal Music GmbH erfolgen jedoch nicht nur wegen eines ganzen Albums, sondern auch wegen einzelner Musiktitel, die auf Chartcontainern wie den German Top 100 Single Charts enthalten sind. Auf der aktuellen Version der German Top 100 Signle Charts befindet sich auch folgender Titel:
Pietro Lombardi: Call My Name

Die Kanzlei Rasch verschickt bislang keine Abmahnung wegen einzelner Titel auf den German Top 100 Single Charts, sondern fasst alle Titel auf den German Top 100 Single Charts, an denen die Firma Universal Music GmbH die Verwertungsrechte hat, zu einer Abmahnung zusammen. Derzeit befinden sich 10 Titel von Universal Music auf den aktuellen German Top 100 Single Charts.
Sowohl für das Album von Pietro Lombardi als auch für die insgesamt 10 Songs, davon einer von Pietro Lombardi, fordert die Kanzlei Rasch insgesamt € 1.200,00 von dem Empfänger der Abmahnung.

Abmahnung Pietro Lombardi: was tun?

Zunächst einmal kommt es darauf an, ob die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde und falls ja von wem. Es ist danach zu differenzieren, ob der Anschlussinhaber selbst oder eine dritte Person den Verstoß begangen hat. Danach bemisst sich auch eine eventuell zu leistende Zahlung. Die Höhe eines eventuellen Schadensersatzes richtet sich dabei nach der Aktualität des Albums bzw. Titels.
Grundlegende Informationen rund um Urheberrecht und Filesharing Abmahnungen finden Sie kostenlos in unserem

In jedem Falle aber halten wir den geforderten Betrag von jeweils € 1.200,00 für definitiv zu hoch. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich, wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 29.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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