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Abmahnung: eine erste Rückschau
Prinz Neidhardt Engelschall: Abmahnungen für Christian Kaiser
Vor einigen Wochen erhielten wir die erste Abmahnung von der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall. Wir haben in diesem Blog über die Abmahnung berichtet. Inzwischen liegen uns mehrere Abmahnungen der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall vor, die allesamt im Auftrag von Christian Kaiser kommen und sich um Biographien handeln, die auf dessen Seite www.whoswho.de veröffentlicht wurden.Abmahnung Prinz Neidhardt Engelschall: was wird abgemahnt?
Soweit wir dies überblicken können, erfolgen für sämtliche Biographien auf der Seite www.whoswho.de, die auf anderen Internetseiten veröffentlicht werden, Abmahnungen durch die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall. Uns liegen beispielsweise Abmahnungen vor, in denen es um folgende Biographien geht:Fritz Walter: Hier wurde einem privaten Fan-Club eines Bundesligavereins vorgeworfen, die Biographie verwendet zu haben.
Johnny Cash: Hier ging die Abmahnung an eine Country-Band, die die Biographie von Johnny Cash verwendet haben soll.
Johnny Cash: Hier ging die Abmahnung an eine Country-Band, die die Biographie von Johnny Cash verwendet haben soll.
Dies sind jedoch lediglich Beispiele von Prinz Neidhardt Engelschall Abmahnungen im Auftrag von Christian Kaiser. Nach unserer Einschätzung kommt eine Abmahnung unabhängig von der Art der Biographie immer dann, wenn die Verwendung irgendeines Textes auf der genannten Internetseite auf einer anderen Internetseite entdeckt wird. Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall lässt sich von Christian Kaiser jedoch keine Blankovollmacht unterschreiben, sondern es wird jeder Abmahnung eine Vollmacht beigefügt, die sich gegen den konkret Abgemahnten richtet.
Abmahnung Prinz Neidhardt Engelschall: wie sind die Erfahrungen?
In den meisten Fällen haben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Dies ist oft ratsam, um zu verhindern, dass die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall für Christian Kaiser eine Unterlassungsklage anstrengt. Denn bei einer solchen Unterlassungsklage würden - ausgehend von dem von Prinz Neidhardt Engelschall in der Abmahnung wiedergegebenen Gegenstandswert von € 15.000,00 - folgende Kosten entstehen:Gerichtskosten: € 726,00
Gebühren Prinz Neidhardt Engelschall: € 1.707,65
Gebühren eigener Rechtsanwalt: € 1,707,65
Verfahrenskosten 1. Instanz: € 4.141,30.
Da immer ein gewissen Prozessrisiko besteht, ist genau zu überlegen, ob man es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt und überhaupt keine Unterlassungserklärung abgibt. Denn die Kosten des Prozesses zahlt der Verlierer. Wird die Abmahnung also im Ergebnis vom Gericht bestätigt, zahlen Sie!
Die finanziellen Forderungen von Christian Kaiser - die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall nennt hier einen "Vergleichsbetrag" in Höhe von € 1.200,00 - haben wir in den meisten Fällen zurückgewiesen. Selbst wenn es sich in diesen Fällen tatsächlich um eine berechtigte Abmahnung handelt, wären die angemessenen Kosten nach unserer Einschätzung deutlich geringer. Bei einer der Abmahnungen, die durch unsere Kanzlei bearbeitet werden, hat die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall den geforderten Betrag zwischenzeitlich auch reduziert.
Abmahnung Prinz Neidhardt Engelschall: wie soll ich reagieren?
Erfahrungsgemäß zahlt ein bestimmter Prozentsatz der Personen, die eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten, den geforderten Betrag. Schätzungen gehen hier von etwa 50 - 60 % aller Abgemahnten aus. Wir rechnen auch bei Abmahnungen der Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall, dass sich viele Personen nicht dagegen wehren und die Forderungen erfüllen. In zahlreichen Fällen halten wir dies jedoch nicht oder nur eingeschränkt für notwendig.Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihre Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Dabei besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, wie in Ihrem Einzelfall am besten und kostengünstigsten vorzugehen ist.
Eingestellt am 11.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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