Abmahnung Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch für Arne Müseler: Creative Commons Lizenz

Abmahnung Arne Müseler wegen Urheberrechtsverletzung Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch

Unserer Kanzlei liegt zur Bearbeitung eine Abmahnung Arne Müseler vor, die durch den Stuttgarter Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch ausgesprochen wurde. In der Abmahnung geht es um die unberechtigte Nutzung bzw. Verwendung eines Lichtbildes. Die Besonderheit der uns vorliegenden Abmahnung besteht darin, dass der Mandant das Bild an sich hätte benutzen dürfen. Das Bild stand unter der Creative Commons Lizenz. Bei dieser Creative Commons Lizenz ist eine Nutzung grundsätzlich erlaubt, allerdings muss der Verwender diverse Vorgaben beachten.
Creative Commons Lizenz Abmahnungen sind noch relativ neu und derzeit noch nicht so verbreitet wie andere Abmahnungen, wir wollen Ihnen daher das Schreiben von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch im Auftrag von Arne Müseler einmal näher darstellen.

Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch Abmahnung Arne Müseler Creative Commons Lizenz: um was geht es?

In der Abmahnung zeigt Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch zunächst die anwaltliche Vertretung von Arne Müseler an. Eine Vollmacht wird nicht vorgelegt, vielmehr wird eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert. Dies ist auch ausreichend und kein Grund für eine formale Beanstandung der Abmahnung.
Im Schreiben wird weiter darauf verwiesen, dass das Bild ausschließlich unter der Creative Commons Lizenz verwendet werden darf. Das Bild darf zum einen nicht bearbeitet werden. Zum anderen muss eine Nennung des Namens des Lichtbildners, hier also des Herrn Arne Müseler, erfolgen. Ohne Namensnennung beziehungsweise bei einer Bearbeitung des Bildes ist eine Nutzung nicht zulässig.

Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch Abmahnung Arne Müseler Creative Commons Lizenz: was wird gefordert?

In der uns vorliegenden Abmahnung wird der übliche "Dreiklang" geltend gemacht:
- Unterlassung
- Schadensersatz
- Erstattung der Abmahnkosten.

Dies entspricht der Vorgehensweise bei anderen urherrechtlichen Abmahnungen. In der uns vorlgelegten Abmahnung, bei der es um ein Lichtbild geht, wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von € 300,00 gefordert, außerdem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 571,44 gefordert. Die Rechtsanwaltskosten werden dabei ausgehend von einem Gegenstandswert von € 6.000,00 angegeben. Insgesamt betragen die finanziellen Forderungen somit
€ 871,44

Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Eine Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt.

Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch Abmahnung Arne Müseler Creative Commons Lizenz: was tun?

Die Berechtigung der Abmahnung sollte wie bei anderen urheberrechtlichen Abmahnungen auch durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Sofern erforderlich ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die von Herrn Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch nicht ohne weiteres unterschrieben werden. Die uns vorgelegte Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafe, die unseres Erachtens deutlich zu hoch ist. Es ist daher wichtig, eine wirksame, aber nicht zu weitgehende Unterlassungserklärung zu formulieren.
Auch die finanziellen Forderungen sollten überprüft werden. In dem hier beschriebenen Fall halten wir die Forderungen beispielsweise für deutlich zu hoch. Bisher haben sich einige Gerichte mit Fällen beschäftigt, bei denen - ähnlich wie im Fall der Creative Commons Lizenz - ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vorgelegen hatte. Zum Teil haben die Gerichte hier deutliche Abschläge bei den Forderungen der Rechteinhaber vorgenommen.
Wenn auch Sie eine Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch Abmahnung des Herrn Arne Müseler erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir stehen auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


Eingestellt am 15.06.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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