Abmahnung Sasse & Partner: WVG Medien GmbH Damage, The Walking Dead

WVG Medien Abmahnung durch Sasse & Partner

Neben den Firmen Senator Film Verleih GmbH und Splendid Film GmbH hat die Kanzlei Sasse und Partner einen weiteren Auftraggeber hinzubekommen, für den urheberrechtliche Abmahnungen verschickt werden: die Firma WVG Medien GmbH. Derzeit erfogen zahlreiche WVG Medien Abmahnungen durch Sasse und Partner für folgenden Film:
Damage

Daneben erfolgen jedoch auch Abmahnungen für weitere Filme. Sehr beliebt sind derzeit WVG Medien GmbH Abmahnungen an einzelnen Filmen von
The Walking Dead

Das Filmwerk The Walking Dead besteht aus einzelnen Staffeln mit jeweils mehreren Filmen. An jedem einzelnen Film aus The Walking Dead können Abmahnungen der WVG Medien GmbH ausgesprochen werden.

WVG Medien Abmahnung Sasse & Partner: was wird gefordert?

Die Kanzlei Sasse & Partner fordert von Ihnen als Empfänger der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zugunsten der WVG Medien GmbH sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages, der bei Sasse & Partner derzeit bei € 800,00 liegt. Die Forderungen werden damit begründet, dass über Ihren Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, für die Sie haften sollen.

WVG Medien Abmahnung Sasse & Partner: sind diese Forderungen berechtigt?

Wenn es tatsächlich stimmt, dass über Ihren Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie der Firma WVG Medien GmbH bzw. dem jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei Sasse & Partner auf Unterlassung. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die Ermittlungen für die Kanzlei Sasse & Partner durch die Firma Guardaley Ltd. durchgeführt werden. In Bezug auf die Guardaley Ltd. hat in einem akutellen Verfahren das Langericht Berlin mit Urteil vom 03.05.2011 (Aktenzeichen 16 U 55/11) ausdrücklich von "unzuverlässigen Recherchedienstleistungen" der Firma Guardaley Ltd. gesprochen. Daher halten wir es für erforderlich, bei einer Abmahnung die Frage der Berechtigung und der ordnungsgemäßen Ermittlung zu überprüfen.
Wenn auch im Falle Ihrer Abmahnung unzuverlässige Ermittlungen durch die Firma Guardaley Ltd. vorliegen - aber auch nur dann! - können Ansprüche der Kanzlei Sasse & Partner gegenüber zurückgewiesen werden.
Den geforderten Betrag von € 800,00 halten wir generell für überzogen, selbst wenn die Abmahnung an sich berechtigt wäre.

WVG Medien Abmahnung Sasse & Partner: was tun?

Die aktuelle Ungewissheit in Bezug auf Guardaley Ltd. und die für die Kanzlei Sasse & Partner durchgeführten Ermittlungen betrifft wohl alle Abmahnungen, die von dieser Kanzlei ausgesprochen werden. Es sollte immer im Einzelfall gründlich geprüft werden, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen.
Sofern eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte diese unbedingt modifiziert werden, um Nachteile zu vermeiden. Bei der Formulierung sollte jedoch unbedingt auf den genauen Wortlaut der Erklärung geachtet werden, damit man nicht weitere Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner riskiert, ob für WVG Medien oder einen anderen Auftraggeber. Denn mit jeder weiteren Abmahnung werden weitere € 800,00 von Sasse und Partner gefordert.
Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung auf ihre Berechtigung. Dabei erstellen wir für Sie - sofern nötig - die passende Unterlassungserklärung. Ob und in welchem Umfang eine Zahlung zu leisten ist, darüber beraten wir Sie gerne individuell.
Unser Ziel ist und bleibt: Sie müssen nichts an die Abmahnkanzlei bezahlen.


Eingestellt am 26.07.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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