Abmahnung Styleheads: Nümann + Lang: Berlin City Girl

Nümann + Lang Abmahnung: Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH

Im Bereich urheberrechtlicher Abmahnungen wegen einzelner Musiktitel, insbesondere Musiktiteln auf Chartcontainern, ist die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang eine der aktivsten Kanzleien. Von Nümann + Lang erfolgen zahlreiche Abmahnungen für diverser Auftraggeber. Nach unserer Einschätzung der Auftraggeber mit den häufigsten Abmahnungen ist die Firma Styleheads. Wir geben daher im Folgenden einen Überblick über Styleheads Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang. Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang für andere Auftraggeber sind ähnlich aufgebaut und haben ähnliche Forderungen.

Styleheads Abmahnung Nümann + Lang: was wird mir vorgeworfen?

Auf Seite 1 der Abmahnung zeigt die Kanzlei Nümann + Lang die anwaltliche Vertretung der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH an. Eine auf die Kanzlei Nümann + Lang ausgestellte Vollmacht wird der Abmahnung als Anlage 1 beigefügt. Dem Empfänger der Abmahnung wirft die Kanzlei Nümann + Lang eine Urheberrechtsverletzung an einer Tonaufnahme vor, an der die Firma Styleheads die Urheberrechte hat. Derzeit geht es am häufigsten um folgende Tonaufnahme:
Culcha Candela - Berlin City Girl.

Auf den ersten beiden Seiten der Abmahung teilt die Kanzlei Nümann + Lang weiter mit, dass ein mit der Überwachung von Filesharing-Netzwerken beauftragtes Dienstleistungsunternehmen eine unlizenzierte öffentliche Zugänglichmachung des oben genannten Musiktitels "festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert" habe. Als Anlage 2 wird der Abmahnung ein "Auszug aus dem Datensatz des Ermittlungsunternehmens" beigefügt. Über ein Gerichtsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG gegen den Provider bzw. den Leitungsnetzbetreiber habe man den Empfänger der Abmahnung als Anschlussinhaber ermitteln können. Das deswegen angerufene Landgericht habe eine
"offensichtliche Rechtsverletzung"

festgestellt und aufgrund der Schwere des vorgeworfenen Verstoßes handele es sich um ein
"gewerbliches Ausmaß."

Auf den Seiten 2 ff. der Abmahnung beschreibt die Kanzlei Nümann + Lang sehr ausführlich die geltend gemachten Ansprüche, die aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung resultieren sollen.

Styleheads Abmahnung Nümann + Lang: was wird von mir gefordert?

Unter 1. macht die Kanzlei Nümann + Lang auf den Seiten 2 - 4 der Abmahnung einen Unterlassungsanspruch nach § 97 Abs. 1 UrhG geltend. Da der Empfänger der Abmahnung die Rechte der Styleheads GmbH verletzt habe, stehe der Firma Styleheads ein Anspruch auf Unterlassung zu. Dem stehe auch nicht entgegen, dass die Firma Universal Music GmbH das Werk in Unterlizenz der Firma Styleheads vermarkte.
Sie als Anschlussinhaber und Empfänger der Abmahnung seien für Urheberrechtsverletzungen selbst verantwortlich (Seite 3 der Abmahnung). Die Kanzlei Nümann + Lang weist darauf hin, dass der Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem Anschlussinhaber als sog. Störer verschuldensunabhängig bestehe (Seite 3 der Abmahnung). Die aufgrund der Zuweisung der IP-Adresse bestehende tatsächliche Vermutung für eine Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers könne nur über die Grundsätze der sekundären Darlegungslast entkräftet werden. Aufgrund der über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung "nachweislich begangenen Rechtsverletzung" sei eine Wiederholungsgefahr begründet (Seite 4 der Abmahnung). Die Kanzlei Nümann + Lang fordert Sie deswegen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, die der Abmahnung als Anlage 4 beigefügt ist. Auf den Seiten 4 und 5 der Abmahnung macht die Kanzlei Nümann + Lang Ausführungen zum Kostenerstattungsanspruch nach § 97 a Abs. 1 UrhG sowie zum Schadensersatzanspruch nach § 97 a Abs. 2 Satz 3 UrhG. Sämtliche Beweismittel lägen der Kanzlei Nümann + Lang vor und seien auch bereits Grundlage des vor dem genannten Landgerichts geführten Verfahrens gewesen. Auf Seite 6 der Abmahnung folgt dann das
"Angebot zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Vergleichsvorschlag)

der Kanzlei Nümann + Lang. Dies beinhaltet die Übersendung der der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der Firma Styleheads sowie die Zahlung von
€ 450,00.

Dieser Betrag ist auch in der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genannt. Bei Nichtannahme des Einigungsangebots werden von der Kanzlei Nümann + Lang gerichtliche Schritte angedroht (Seite 7 der Abmahnung).

Styleheads Abmahnung Nümann + Lang: ist das alles rechtens?

Die Ausführungen der Kanzlei Nümann + Lang in der recht ausführlichen Abmahnung sollen dem Empfänger der Abmahnung den Eindruck vermitteln, dass die geltend gemachen Ansprüche auf jeden Fall zu Recht erhoben werden. Die Ansprüche seien ja bereits in dem vorangegangenen Auskunftsverfahren durch ein Landgericht geprüft worden.
Diese Aussagen von Nümann + Lang in der Abmahnung sind jedoch etwas zu pauschal. Zwar haftet der Anschlussinhaber als sog. Störer in zahlreichen Fällen grundsätzlich als Störer. In diesen Fällen ist dann eine Unterlassungserkärung gegenüber der Styleheads GmbH abzugeben. Doch in gewissen Fällen können die Ansprüche auch zurückgewiesen werden. Die Forderung von € 450,00 erscheint uns grundsätzlich zu hoch, auch wenn sich die Abmahnung als berechtigt herausstellen sollte. Zu dieser Zahlung können wir daher nicht raten.

Styleheads Abmahnung Nümann + Lang: was tun?

Bei Nümann + Lang Abmahnungen ist darauf zu achten, dass es sich meistens um eine sog. Chart-Container-Abmahnung handelt. Meistens geht dies aus dem angegebenen Dateinamen (vgl. die Anlage 2 der Abmahnung) auch hervor. Hier drohen Folgeabmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang und weiterer Kanzleien, da auf dem Chart-Container in einer Datei mehrere Musiktitel enthalten sind. Und jeder dieser Titel ist einem anderen Rechteinhaber zuzuordnen. Zahlreiche dieser Rechteinhaber werden von der Kanzlei Nümann + Lang vertreten. Die Kanzlei Nümann + Lang verschickt regelmäßig erst eine Abmahnung, häufig für die Firma Styleheads, und schiebt dann weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber nach. Jedes Mal wird von Ihnen als Empfänger der Abmahung ein Betrag von € 450,00 gefordert.
Bei Culcha Candela Abmahnungen, wie beispielsweise beim Musiktitel Berlin City Girl, ist noch darauf zu achten, dass neben der Firma Styleheads als Tonträgerhersteller auch noch die Bandmitglieder als Songwriter Abmahnungen durch eine andere Kanzlei aussprechen lassen. Von dort werden € 350,00 in der Abmahnung gefordert.
Es ist daher dringend davon abzuraten, die von der Kanzlei Nümann + Lang der Abmahnung beigelegte Unterlassungserkärung zu verwenden. Ansonsten werden Sie noch weitere Abmahnungen im Briefkasten haben. Bei Erstellung einer Unterlassungserklärung sollte daher der Gefahr weiterer Abmahnungen vorgebeugt werden. Dies kann durch geschickte Formulierung der Unterlassungserkärung geschehen.
Darüber hinaus können wir nicht zur Zahlung der € 450,00 raten.
Unser Ziel: Sie zahlen im besten Fall überhaupt nichts, im schlimmsten Fall einen deutlich reduzierten Betrag. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.


Eingestellt am 07.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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