Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

Tele München Fernseh GmbH Abmahnung

Zu den zahlreichen Auftraggebern der Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer zählt die Firma Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft. Diese hat zahlreiche Filmproduktionen im Repertoire. Für alle diese Filme erfolgen durch die genannte Kanzlei Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Eine Zeit lang erfolgten besonders viele Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH für folgende Filme der Twilight Saga:
Eclipse - Biss zum Abendrot
New Moon - Biss zur Mittagsstunde
Twilight - Biss zur Morgenstunde.

Nachdem die Twiligt Filme inzwischen offenbar ein wenig ihren Reiz verloren haben, werden inzwischen verstärkt andere Werke der Tele München Fernseh GmbH abgemahnt. Dies sind insbesondere folgende Filme:
Das Kabinett des Dr. Parnassus
R.E.D.
Iron Man 2
Ohne Limit
Remember Me
Plan B für die Liebe
Tödliches Kommando - The Hurt Locker
Jud Süß - Film ohne Gewissen
Shutter Island
Mr. Nobody
Der Adler der neunten Legion
Astro Boy - Der Film

Heute erhielten wir beispielsweise eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH, in der es um den Film "Shutter Island" geht. Die Abmahnung besteht - wie bei dieser Kanzlei üblich - aus 12 Seiten Text(bausteinen), einem sog. Ermittlungsdatensatz, einer vorgefertigten Unterlassungserklärung sowie in Kopie einem Beschluss des Landgerichts Köln vom 30.12.2010. Der Beschluss des Landgerichts Köln hat den Provider, in diesem Falle die Deutsche Telekom AG, ermächtigt und verpflichtet, die in einer Anlage genannten Anschlussinhaber zu benennen. In der Anlage waren zahlreiche IP-Adresse aufgelistet. Jeder der Anschlussinhaber kann nunmehr eine solche Abmahnung im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH erhalten. Da im Beschluss des Landgerichts Köln ausdrücklich die Filme "Shutter Island" und "Astro Boy - Der Film" aufgeführt waren, ist in Zukunft mit vermehrten Abmahnungen an beiden dieser Filme zu rechnen.

Abmahnung Tele München Fernseh GmbH - was tun?

Lassen Sie sich bitte von der Abmahnung und den ewig langen Abhandlungen nicht aus dem Konzept bringen. Ihnen wird zunächst lediglich eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Ob diese auch tatsächlich begangen wurde und sich nachweisen lässt, ist eine ganz andere Frage. Auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer die Rechtslage so eindeutig darstellt, dass man ja anscheinend ohnehin nichts ausrichten kann und alles zahlen muss, ist dies bei weitem nicht der Fall!
Zwar gibt es durchaus einen sog. Anscheinsbeweis, wenn die Kanzlei Waldorf Frommer bestimmte Ermittlungsschritte vorlegt. In diesem Falle liegt die Beweislast beim Empfänger der Abmahnung. Daher bietet sich in vielen Fällen die vorsorgliche Abgabe einer Unterlassungserklärung an, wobei diese so formuliert werden sollte, dass hierin kein Anerkenntnis zu sehen ist (auf keinen Fall sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer naturgemäß diese Unterlassungserklärung bevorzugt).
Die im Falle einer berechigten Abmahnung zu erstattenden Kosten sind regelmäßig deutlich geringer als die von der Tele München Fernseh GmbH in der Abmahnung geforderten € 956,00. Dieser Betrag sollte daher nicht an die Tele München Fernseh GmbH gezahlt werden. Wir verstehen unsere Aufgabe darin, dass Sie - wenn überhapt - nicht mehr an die Abmahnkanzleien bezahlen als überhaupt notwendig.


Eingestellt am 13.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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