Abmahnung U+C Urmann Collegen 2012: Elegant Angel und mehr

U+C Urmann und Collegen Abmahnung im Jahr 2012: was erwartet uns?

Die Regensburger Kanzlei U+C Urmann und Collegen hat in den letzten Wochen für ziemliche Schlagzeilen gesorgt. Veranstaltet wurde von U+C Urmann und Collegen eine Versteigerung von zahlreichen (vermeintlichen) Forderungen aus Abmahnungen. Diese Versteigerung hat sich offenbar überwiegend an Inkassounternehmen bzw. Rechtsanwälte gerichtet, nach den mir vorliegenden Informationen waren nach den Versteigerungsbedingungen jedoch auch sämtliche erwachsenen Personen ohne Einschränkungen teilnahmeberechtigt. Was aus diesen Forderungen geworden ist, ist mir bislang unklar. Es soll sich um rund 70.000 Forderungen im Wert von rund 90.000.000 EUR handeln. Einen gewaltigen Wert, der da von U+C Urmann und Collegen versteigert werden sollte.
Im zeitlichen Zusammenhang erhielten einige Kanzleien, die Abgemahnte vertreten - unter anderem unsere Kanzlei - dicke Stapel Post von U+C Urmann und Collegen. In all diesen Fällen war der von U+C Urmann und Collegen in der Abmahnung geforderte Betrag von meistens jeweils € 650,00 nicht bezahlt worden. In zahlreichen Fällen hatten wir zwar Unterlassungserklärungen abgegeben, jedoch vor einer Zahlung erst einmal aussagekräftige Nachweise angefordert. Diese Nachweise wurden von U+C Urmann und Collegen nicht erbracht, stattdessen wurde mit zahlreichen Schreiben Ende November 2011 anstelle des urprünglichen Betrages insgesamt knapp der doppelte Betrag gefordert. Man könnte darüber nachdenken, ob man bei U+C Urmann und Collegen mit der im Internet angekündigten und kommentierten Versteigerung nicht noch einmal den Druck erhöhen wollte, doch noch zu bezahlen. Denn warum sollte man sonst Forderungen für weniger verkaufen?

U+C Urmann und Collegen Abmahnung Elegant Angel & Co.

Nachdem in den letzten Wochen kaum Abmahnungen von U+C Urmann und Collegen erfolgt waren, hat sich dies Anfang 2012 wieder geändert. Offenbar möchte man im Jahr 2012 bei U+C Urmann und Collegen wieder richtig durchstarten. So hat man auch einen weiteren Auftraggeber hinzugewonnen, für den Abmahnungen ausgesprochen werden, die Firma
Elegant Angel, California, USA

Auch die Firma Elegant Angel hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen aus dem Erotikbereich. Bereits in der Vergangenheit waren für Elegant Angel zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen worden, damals jedoch noch von einer anderen Anwaltskanzlei. Im Jahr 2012 ist für die Abmahnungen von Elegant Angel nunmehr die Kanzlei U+C Urmann und Collegen zuständig. Für Elegant Angel erfolgen derzeit vor allem Abmahnungen für folgende Werke:
Anal Workout
Cumshot Erections

Neben den Filmen Anal Workout und Cumshot Erections hat die Firma Elegant Angel jedoch noch die Verwertungsrechte an zahlreichen anderen Filmen. Dies sollte man nach Erhalt einer solchen Abmahnung immer bedenken, möchte man keine böse Überraschung in Form von Folgeabmahnungen erhalten.

U+C Urmann und Collegen Abmahnung: was tun?

Wer von U+C Urmann und Collegen eine Abmahnung erhalten, sollte immer Folgendes bedenken: Diese Kanzlei ist - zumindest nach meiner persönlichen Einschätzung und Erfahrung - die Kanzlei mit den häufigsten Fällen an Folgeabmahnungen überhaupt. Wird die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben und / oder der geforderte Pauschalbetrag in Höhe von
€ 650,00

bezahlt, kommt es sehr häufig vor, dass wenige Tage oder Wochen später gleich mehrere weitere Abmahnungen von U+C Urmann und Collegen im Briefkasten liegen.
Dies kann und sollte verhindert werden. Wenn man schon von U+C Urmann und Collegen eine Abmahnung erhält, dann sollte man unbedingt dafür sorgen, dass es bei dieser einen Abmahnung bleibt. Dies kann durch geschickte Modifizierung der Unterlassungserklärung erfolgen. Wenn dann doch noch eine weitere Abmahnung kommt, kann diese als unbegründet zurückgewiesen werden. Dies haben wir in mehreren Fällen, in denen trotz umfassender modifizierter Unterlassungserklärung eine weitere Abmahnung von U+C Urmann und Collegen kam, so praktiziert. U+C Urmann und Collegen hat dann auch bestätigt, dass die weiteren Abmahnungen nicht hätten ausgesprochen werden dürfen.
Grundsätzlich sollte jede Abmahnung auf ihre Berechtigung überprüft werden. Eine Zahlung sollte grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn die Abmahnung sich als berechtigt herausstellt. In diesen Fällen ist es uns jedoch in zahlreichen Fällen gelungen, die ursprüngliche Forderung aus der Abmahnung auf weniger als die Hälfte des Betrages zu drücken. Soll 2012 für Sie nicht das Jahr werden, in dem Sie Ihre Ersparnisse an Abmahnkanzleien weggeben müssen, sollte man sich gleich bei der ersten Abmahnung die richtige Strategie überlegen.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach einer solchen Abmahnung!


Eingestellt am 05.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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