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Abmahnung Waldorf Frommer und Constantin Film Verleih GmbH: New Kids Turbo (Film)
Neuer Film für Waldorf Frommer und Constantin Film Verleih
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München gehört zu den Kanzleien, von denen wir insgesamt am meisten Abmahnungen für unsere Mandanten bearbeitet haben. Nach unterschiedlichen Recherchen hat Waldorf Frommer einen ganz erheblichen Marktanteil im Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen. Einer der bedeutsamsten Auftraggeber von Waldorf Frommer ist insoweit die Firma Constantin Film Verleih GmbH. Für diese Constantin Film Verleih GmbH wird derzeit besonders häufig folgender Film abgemahnt:New Kids Turbo
Abmahnung Constantin Film Verleih: was wird gefordert?
Den Turbo geschaltet haben Waldorf Frommer und die Constantin Film Verleih, wenn es ums Geld geht: Insgesamt werden € 956,00 in der Abmahnung gefordert, € 506,00 Anwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz. Daneben sollen Sie als Empfänger der Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgeben.Abmahnung Constantin Film Verleih: sind diese Forderungen berechtigt?
Zumindest die finanziellen Vorstellungen der Constantin Film Verleih bzw. der Kanzlei Waldorf Fromemr halte ich für extrem überzogen. € 956,00 sind nach meiner Einschätzung selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung mehr als übersetzt. Leider gibt es durchaus (noch) Gerichte, die sich in den Dienst des Abmahnwahns stellen und derartige Forderungen durchgehen lassen.Abmahnung Constantin Film Verleih: was tun?
Um dem zu entgehen, sollte man sich gleich nach Erhalt der Abmahnung eine richtige Verteidigungsstrategie überlegen. Dazu gehört es auch, weiteren Abmahnungen vorzubeugen. In keinem Falle sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, denn diese beinhaltet das Risiko weiterer Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Firma Constantin Film Verleih GmbH sowie weitere Auftraggeber und führt dazu, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben.Gerne sind wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung behilflich.
Eingestellt am 11.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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