Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH ist eine feste Größe im internationalen Filmgeschäft. Sie hat zahlreiche große und bekannte Filme herausgebracht. In Deutschland hat sie darüber hinaus noch den weniger rühmlichen Ruf, eine feste Größe im Abmahngeschäft zu sein. Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH lässt regelmäßig über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ihrer Filme verschicken. Im Gegensatz zu den Abmahnungen anderer Kanzleien wird hier ein vergleichsweise hoher Betrag gefordert. Dazu unten mehr.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH - was wird alles abgemahnt?

Zu den Werken der Warner Bros. Entertainment GmbH, für die am häufigsten Abmahnungen verschickt werden, zählen folgende Filme:
Zweiohrküken
Goethe!
Männerherzen

Daneben hat die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH beispielsweise folgende Filme im Repertoire, wegen derer genauso Abmahnungen drohen:
Arthur
Hangover 2
Green Lantern
Otto´s Eleven
True Blood
F.E.A.R. 3.

Weshalb erhalte ich eine Abmahnung?

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, wirft Ihnen vor, dass über Ihren Internetanschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Daraus resultieren - zumindest nach den Ausführungen in der Abmahnung - Ansprüche auf Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwaltskosten und Schadensersatz.

Sind die in der Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH geltend gemachten Ansprüche berechtigt?

Dies jedenfalls wird in der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer so dargestellt. Unser Eindruck nach inzwischen umfangreicher Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer ist, dass hier durch ein Bombardement an vorgefertigten Textbausteinen und einer auszugsweisen, leider zum Teil zusammenhangslosen Zitierung einzelner Urteile der Eindruck erweckt werden soll, dass man ohnehin keine Chance hat, sich gegen die in der Abmahnung der Firma Warner Bros. Entertainment GmbH erhobenen Ansprüche zur Wehr zur setzen. Das Kalkül dahinter ist wohl, dass der Empfänger der Abmahnung lieber entnervt zahlt als weiteren Ärger mit der Kanzlei zu riskieren. Leider haben wir die Erfahrung gemacht, dass wir als Antwort auf unsere Schreiben - egal was wir an Waldorf Frommer geschrieben haben - immer mehr oder weniger dieselbe Antwort erhalten. Waldorf Frommer sitzt auf dem hohen Ross und lässt nicht mit sich reden. Einwände zur Haftung werden ignoriert.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment GmbH - was tun?

Die in der Abmahnung geforderten Beträge sind auch im Falle einer berechtigten Abmahnung unserer Meinung nach maßlos überhöht und sollten nicht gezahlt werden. Da die Kanzlei Waldorf Frommre mit unzähligen weiteren Schreiben "nervt", sollte man sich der Hilfe eines erfahrenen Anwalts nehmen, der hilft die Forderungen der Warner Bros. Entertainment GmbH entweder ganz zurückzuweisen oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Wir helfen Ihnen gerne dabei!!!


Eingestellt am 17.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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