Amann Rechtsanwälte Abmahnung: Rechteinhaber Die Opposition - Luxuslärm - Atemlos

Erneut Abmahnungen von Amann Rechtsanwälte

Die Darmstädter Anwaltskanzlei Amann Rechtsanwälte war uns letztes Jahr im Frühjahr erstmalig mit urheberrechtlichen Abmahnungen aufgefallen. Anfang dieses Jahres haben wir erneut von Amann Rechtsanwälte mehrere Abmahnungen zur Durchsicht vorgelegt bekommen. Die Kanzlei Amann Rechtsanwälte hat für das Verschicken solcher Abmahnungen einen neuen Auftraggeber dazu gewonnen. Dabei handelt es sich um den Rechteinhaber:
"Die Opposition, von Sydow, Zimmer, Meyer, Crämer GbR

Amann Abmahnung Die Opposition: um was geht es?

In den Abmahnungen der Amann Rechtsanwälte geht es jeweils um ein Lied. Dem Empfänger der Abmahnung teilt die Kanzlei Amann Rechtsanwälte mit, dass man die rechtlichen Interessen der Rechteinhaber "Die Opposition, von Sydow, Zimmer, Meyer, Crämer GbR vertrete. Als Nachweis wird als Anlage zur Abmahnung eine Vollmacht "der Opposition" vorgelegt. Diese ist unterschrieben von Herrn Götz von Sydow als Vertreter der "Die Opposition, von Sydow, Zimmer, Meyer, Crämer GbR. Bei Götz von Sydow handelt es sich um den Produzenten der Band Luxuslärm. In der Abmahnung geht es denn auch um Titel von Luxuslärm. Derzeit erfolgen Abmahnungen für den Titel
Luxuslärm - Atemlos

Amann Abmahnung Die Opposition: was will man von mir?

In der Abmahnung wirft die Kanzlei Amann Rechtsanwälte dem Empfänger eine über seinen Anschluss erfolgte Urheberrechtsverletzung vor. Der Empfänger der Abmahnung soll über seinen Anschluss Tonaufnahmen im Internet rechtswidrig angeboten bzw. zugänglich gemacht haben. Dabei handelt es sich konrekt um den Titel Luxuslärm - Atemlos. Für die Urheberrechtsverletzung an Luxuslärm - Atemlos fordern die Amann Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber "Die Opposition, von Sydow, Zimmer, Meyer, Crämer GbR sowie die Zahlung einer Pauschalsumme in Höhe von
€ 450,00

Hiermit sollen alle Ansprüche abgegolten sein.

Amann Abmahnung Die Opposition: und was jetzt?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Amann Rechtsanwälte erhalten haben, sollten Sie sich beraten lassen, damit Sie im Ergebnis nicht mehr bezahlen als unbedingt notwendig. Wichtig ist vor allem, Folgeabmahnungen zu verhindern. Denn der Titel Luxuslärm - Atemlos ist auf Chartcontainern wie den German Top 100 enthalten. Hier drohen Folgeabmahnungen. Daher sollte in keinem Fall die der Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.
Gerne erstellen wir auch Ihnen eine passende Unterlassungserklärung. Bereits bei zahlreichen Abmahnungen konnten wir den zu zahlenden Betrag deutlich reduzieren.


Eingestellt am 16.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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