Baek Law Abmahnung Happy Vibes Medien-Produktion GmbH: DJ Happy Vibes - Ich Will Die Nacht

Baek Law Abmahnung Happy Vibes Medien-Produktion GmbH

In den letzten Monaten haben wir bei zahlreichen Abmahnkanzleien eine Tendenz entdeckt, dass neue Rechteinhaber als Auftraggeber gewonnen werden konnten. Somit kann man für weitere Mandanten Abmahnungen aussprechen und so noch mehr Songs abmahnen. Auch die Kanzlei Baek Law hat mit der Happy Vibes Medien-Produktion GmbH einen neuen Auftraggeber hinzu gewinnen können. Die vollständige Bezeichnung und Anschrift lauten:
Happy Vibes Medien-Produktion GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Hofmann, Zum Sportplatz 1, 01723 Kesseldorf/Dresden.
Die Happy Vibes Medien-Produktion GmbH hat die Verwertungsrechte an den Aufnahmen von DJ Happy Vibes.

Baek Law Abmahnung Happy Vibes: um was geht es?

Mit Abmahnungen lässt sich für die Abmahnkanzleien und ihre Auftraggeber recht schnell und unkompliziert eine Menge Geld verdienen. Auch in den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Baek Law wird ein Zahlungsbetrag gefordert. Dieser beträgt derzeit
€ 350,00

Natürlich möchte man auch die Unterlassung des vorgeworfenen Verhaltens, also der Verbreitung eines bestimmten Musiktitels wie Ich Will Die Nacht von DJ Vibes. Denn zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs ist eine Abmahnung ja auch eigentlich gedacht.
In den aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Baek Law geht es um den Song
DJ Happy Vibes - Ich Will Die Nacht

Auch auf zahlreichen Samplern bzw. Chartcontainern ist Ich Will Die Nacht, was das Ganze gefährlich macht.

Baek Law Abmahnung Happy Vibes: was tun?

Da sich Musiktitel wie Ich Will Die Nacht von DJ Happy Vibes oft auf Chartcontainern befinden, ist die Gefahr von Folgeabmahnungen groß. Es macht also keinen Sinn, den geforderten Betrag zu bezahlen um dann seine Ruhe zu haben. Vielmehr sollte man bei der Formulierung der Unterlassungserklärung sehr vorsichtig sein. Hierdurch können Folgeabmahnungen werden. Die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sollte in keinem Fall unterschrieben werden.
Der in einer Abmahnung geforderte Betrag bezieht sich nur auf ein einzelnes Lied wie beispielsweise Ich Will Die Nacht von DJ Happy Vibes und erscheint recht hoch. Regelmäßig lassen sich bei der richtigen Strategie die Forderungen erheblich reduzieren.
Wir haben schon zahlreiche Abmahnungen erfolgreich bearbeitet und stehen auch Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!


Eingestellt am 09.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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