BaumgartenBrandt Abmahnung I-ON New Media GmbH: Flick u.a.

I-ON New Media GmbH Abmahnungen durch BaumgartenBrandt

Die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin verschickt in größerem Stil Abmahnungen an Internetnutzer. Dem Empfänger der Abmahnung wird dabei eine Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen. In den BaumgartenBrandt Abmahnungen geht es ganz überwiegend um Filme. BaumgartenBrandt ist von verschiedenen Unternehmen beauftragt, gegen derartige Urheberrechtsverletzungen im Wege der Abmahnung vorzugehen. Einer dieser Auftraggeber ist die Firma I-ON New Media GmbH. Am Beispiel der I-ON New Media GmbH werden daher nachfolgend BaumgartenBrandt Abmahnungen dargestellt. Abmahnungen von BaumgartenBrandt für andere Auftraggeber sind weitgehend ähnlich aufgebaut und beinhalten auch vergleichbare Forderungen.

BaumgartenBrandt Abmahnung I-ON New Media GmbH: um was geht es?

Wie auch in anderen BaumgartenBrandt Abmahnungen geht es auch in den Abmahnungen für die Firma I-ON New Media GmbH um Filme. Derzeit erfolgen beispielsweise Abmahnungen für den Film:
Flick

Darüber hinaus erfolgen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt für die I-ON New Media GmbH auch Abmahnungen für folgende Filme:
Invitation Only
Nightbreakers - The Undead
Slaughter
7 Days
Zombieworld
All Souls Day - Dia de los Muertos
Michael Jackson - Who killed the King of Pop?
Robo Geisha
Wyvern - Rise of the Dragon
Sea Beast
The Graves
Shamo

Da diese Darstellung nur eine Momentaufnahme ist und die Firma I-ON New Media GmbH ständig neue Filme herstellt bzw. die Verwertungsrechte hieran erwirbt, ist in Zukunft auch mit Abmahnungen der I-ON New Media GmbH wegen anderer Filme zu rechnen.

BaumgartenBrandt Abmahnung I-ON New Media GmbH: was wird gefordert?

Der Empfänger der Abmahnung wird von der Kanzlei BaumgartenBrandt aufgefordert, gegenüber der I-ON New Media GmbH eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 850,00

zu bezahlen. Mit dieser recht hohen Forderung sollen Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz abgegolten sein.

BaumgartenBrandt Abmahnung I-ON New Media GmbH: was tun?

Bei derartigen Abmahnungen halten wir es für wichtig, weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt vorzubeugen. Daher sollte aus unserer Sicht nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung verwendet werden. Zunächst sollte jedoch wie bei jeder Abmahnung zuerst geprüft werden, ob die Abmahnung berechtigt war.
Sofern die Abmahnung sich als berechtigt herausstellt oder aber sofern das Gegenteil nicht sicher bewiesen werden kann, sollte aus Gründen der Vorsicht eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese verhindert eine gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs der I-On New Media GmbH durch die Kanzlei BaumgartenBrandt. Wenn eine Unterlassungserklärung gegenüber I-ON New Media abzugeben ist, sollte auch darauf geachtet werden, dass insgesamt keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt mehr erfolgen können. Dies gelingt bei entsprechender Formulierung der Unterlassungserklärung.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung!


Eingestellt am 10.10.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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