BaumgartenBrandt Zurücknahme der Berufung nach Klage KSM GmbH

Berufungsverfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen Urteil AG Adelsheim

Die Kanzlei BaumgartenBrandt hatte im Jahr 2014 Klage im Auftrag der KSM GmbH gegen einen Mandanten unserer Kanzlei erhoben. Über den Internetanschluss des Beklagten soll im Jahr 2010 der Film "Midnight Chronicles" illegal via Tauschbörse verbreitet worden sein. Rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung wurde zunächst ein Mahnbescheid von BaumgartenBrandt beantragt.

1. Instanz: Klage vor dem Amtsgericht Adelsheim

Das Amtsgericht Adelsheim wies die Klage der KSM GmbH mit Urteil vom 25.03.2015 (Aktenzeichen 1 C 97/14) als unbegründet ab. Nach Auffassung des Amtsgerichts Adelsheim stand eine Täterschaft des Mandanten nicht fest, da weitere Personen Zugang zum Computer des Beklagten hatten. Außerdem hatte die Kanzlei BaumgartenBrandt kein taugliches Beweisangebot für die Feststellung der behaupteten Urheberrechtsverletzung angeboten.
Das Urteil des Amtsgerichts Adelsheim vom 25.03.2015 finden Sie hier:
Speichern Öffnen UrteilAGAdelsheim25.03.2015.pdf (287,05 kb)

2. Instanz: Die Berufung der Kanzlei BaumgartenBrandt vor dem Landgericht Mannheim

Wie in so vielen anderen Fällen auch hat die Kanzlei BaumgartenBrandt Berufung beim Landgericht Mannheim eingelegt. Wir haben die Zurückweisung der Berufung beantragt.
Kurz vor der mündlichen Verhandlung ging ein verspäteter Schriftsatz der Kanzlei BaumgartenBrandt beim Landgericht Mannheim ein. In der mündlichen Verhandlung war es jedoch von unserer Seite aus nicht einmal mehr nötig, den Schriftsatz als verspätet zu rügen.
Das Landgericht Mannheim hat sich sehr deutlich gegen die Rechtsauffassung der Kanzlei BaumgartenBrandt ausgesprochen, die in den 3 Tauschbörsen-Entscheidungen des BGH aus dem Jahr 2015 eine Art Umkehr der Rechtsprechung sehen wollte. Das Landgericht Mannheim hat jedoch die ebenso von uns vertretene Auffassung vertreten, dass mit der sekundären Darlegungslast keine Umkehr der Beweislast verbunden ist und dass der Anschlussinhaber den Täter nicht benennen muss, sondern nur die in Betracht kommenden Haushaltsangehörigen benennen muss.
Die Kanzlei BaumgartenBrandt wollte im Termin einen Vergleich abschließen, den wir jedoch abgelehnt haben. Kurze Zeit nach der mündlichen Tage erhielten wir ein Faxschreiben der Kanzlei BaumgartenBrandt, mit welchem die Rücknahme der Berufung erklärt wurde. Offenbar wollte man bei BaumgartenBrandt ein negatives Berufungsurteil verhindern. Die Kosten muss die KSM GmbH tragen, der Mandant muss nichts zahlen.
Also: Ende gut, alles gut!


Eingestellt am 22.01.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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