Beate Uhse Licensing B.V. Abmahnung Schulenberg & Schenk 2013: Bad Girls No. 7

Bad Girls No. 7 Abmahnung durch Schulenberg & Schenk für Beate Uhse Licensing B.V.

Die Beate Uhse Licensing B.V. hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Sie lässt regelmäßig die einschlägigen Tauschbörsen im Internet überwachen und stellt hierdurch fest, ob ihre Filme illegal über das Internet verbreitet werden. Wird ein Verstoß dokumentiert, erfolgt eine Abmahnung durch die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk. Im Jahr 2013 erfolgen beispielsweise Abmahnungen an dem Film Bad Girls No. 7. Der Film ist ein weiterer Teil der Bad Girls Reihe.

Bad Girls No. 7 Abmahnung Schulenberg & Schenk Beate Uhse Licensing B.V.: was wird von mir gefordert?

In der Abmahnung wird zunächst der Vorwurf erhoben, dass der Film Bad Girls No. 7 über Ihren Internetanschluss illegal verbreitet wurde. Wer genau den Verstoß begangen hat, soll nach den Ausführungen in der Abmahnung erst einmal unbeachtlich sein. Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an diesem einen Film werden stattliche
€ 1.298,00

gefordert. Außerdem sollen Sie eine Unterlassungserkärung gegenüber der Beate Uhse Licensing B.V. abgeben. Sollte es danach noch einmal zu einem Verstoß kommen, ist eine erhebliche Vertragsstrafe fällig.

Bad Girls No. 7 Schulenberg & Schenk Beate Uhse Licensing B.V.: was tun?

Wie jede andere urheberrechtliche Abmahnung sollte auch eine Abmahnung von Schulenberg & Schenk an dem Film Bad Girls No. 7 geprüft werden. Manche Gerichte sehen die Angelegenheit heute durchaus ein wenig differenzierter als in den meisten Abmahnungen angegeben, gerade dann, wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber, sondern durch Dritte begangen wurde. Außerdem halten wir hier den geforderten Betrag für deutlich überzogen.
Lassen Sie durch einen geeigneten Rechtsanwalt die Abmahnung prüfen und falls erforderlich eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die Sie auch vor allen weiteren möglichen Abmahnungen der Beate Uhse Licensing B.V. bzw. der Kanzlei Schulenberg & Schenk schützt.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 19.04.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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