Brodauf Rechtsanwälte Hannover Abmahnung Tho-Ha UG: Extrem-Vol1.avi

Urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte aus Hannover für die Tho-Ha UG

Auch in Hannover gibt es nunmehr eine Kanzlei, die bundesweit Abmahnungen im Bereich Filesharing ausspricht. Dabei handelt es sich um die Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte. Auftraggeber von Brodauf Rechtsanwälte ist die Firma Tho-Ha UG aus Münster. Den Namen Tho-Ha UG musste ich erst einmal googeln, als ich das erste Mal von einer solchen Abmahnung erfuhr. Viel ist im Internet nicht zu finden über die Firma Tho-Ha UG; dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Tho-Ha UG Inhaberin der Verwertungsrechte an Filmen wie Extrem-Vol1.avi ist. Um Ihnen einen ersten Überblick und eine kurze Erste Hilfe bieten zu können, finden Sie an dieser Stelle einige Informaionen über derartige Abmahnungen.

Brodauf Rechtsanwälte Abmahnung Tho-Ha UG: was wollen die von mir?

Die Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte wirft Ihnen in der Abmahnung vor, dass über Ihren Internetanschluss ein urheberrechtlich geschützter Film illegal mittels einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Film mit dem Titel Extrem-Vol1.avi. Die unerlaubte Verbreitung eines solchen Tiels ist natürlich ohne Zustimmung des Rechteinhabers, hier also der Tho-Ha UG, unzulässig. Es folgen daher in der Abmahnung einige Ausführungen in rechtlicher Hinsicht. Diese sollen dem Leser der Abmahnung offenbar den Eindruck vermitteln, dass der Empfänger einer solchen Abmahnung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz an die Tho-Ha UG verpflichtet sein soll. Hierzu finden sich in der Abmahnung weitere Ausführungen, abschließend wird als "Vergleichsangebot" ein Betrag in Höhe von
€ 1.900,00

genannt. Diesen Betrag sollen Sie an die Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte bezahlen. Zusammen mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung sollen alle Ansprüche der Tho-Ha UG abgegolten sein.

Brodauf Rechtsanwälte Abmahnung Tho-Ha UG: was tun?

Wir haben bereits Unzählige derartiger Abmahnungen bearbeitet und wissen, dass hiermit oftmals das schnelle Geld gemacht werden soll. Filme oder andere Werke, die sich nicht (mehr) so gut verkaufen, werden in Tauschbörsen überwacht und dann Abmahnungen ausgesprochen. Die in den Abmahnungen geforderten Beträge sind oftmals hoch bis weit überzogen. Und wer einmal gezahlt hat, ist ein gern gesehener "Kunde" und erhält nicht selten kurze Zeit später von derselben Kanzlei eine weitere Abmahnung wegen eines anderen Titels.
Der hier geforderte Betrag von € 1.900,00 erscheint uns extrem hoch. Selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung ist zweifelhaft, ob sich ein solcher Betrag vor Gericht würde durchsetzen lassen.
Wir haben bereits Abmahnungen der Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte bearbeitet und können gerne auch Sie beraten und vertreten, falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.


Eingestellt am 06.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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