Caro Fotoagentur GmbH Abmahnung Kanzlei Denecke Priess & Partner aus Berlin

Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten durch die Caro Fotoagentur GmbH über die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte

Aktuell wurde unserer Kanzlei eine weitere Abmahnung wegen einer Verletzung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten durch einen Mandanten vorgelegt. Die Abmahnung ist ausgesprochen worden durch die Caro Fotoagentur GmbH. Die Kanzlei, von der die Abmahnung verschickt wurde, ist die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte, die seit längerer Zeit auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig ist. Wir haben bereits zahlreiche Abmahnungen bearbeitet, die durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte ausgesprochen worden waren. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über die im Namen der Caro Fotoagentur GmbH ausgesprochen Abmahnung geben.

Caro Fotoagentur GmbH Abmahnung Denecke Priess & Partner: um was geht es?

Ihnen wird in der Abmahnung eine Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urhebergesetz vorgeworfen. An einem bestimmten Lichtbild ist die Caro Fotoagentur GmbH aus München Inhaber der Verwertungs- und Nutzungsrechte. Dieses Bild soll der Empfänger der Abmahnung widerrechtlich verwendet haben. Hiergegen wendet sich Caro Fotoagentur GmbH mit der durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung. Eine Abmahnung dient üblicherweise dazu, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Caro Fotoagentur GmbH Abmahnung Denecke Priess & Partner: was wird gefordert?

Zunächst einmal sollen Sie die weitere Verwendung des Bildes unterlassen. Damit dies für Caro Fotoagentur GmbH sichergestellt ist, sollen Sie sich hierzu im Rahmen einer Unterlassungserklärung verpflichten. Diese ist strafbewehrt. Das bedeutet, dass Sie - sofern Sie zukünftig hiergegen verstoßen - eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe an die Firma Caro Fotoagentur GmbH zu bezahlen haben.
Neben der strafbewehrten Unterlassungserklärung werden auch finanzielle Forderungen an Sie gestellt. In der uns aktuell vorgelegten, hier besprochenen Abmahnung werden beispielsweise folgende Beträge geltend gemacht:
Schadensersatz € 360,00
Recherchekosten € 85,00
Rechtsanwaltskosten € 169,50
Gesamtkosten € 614,50

Je nachdem, ob es sich um ein Bild oder mehrere Bilder handelt, wie lange diese verwendet wurden und ob es sich um eine gewerbliche oder private Nutzung der Bilder gehandelt hat, können die geforderten Beträge variieren.

Caro Fotoagentur GmbH Abmahnung Denecke Priess & Partner: was tun?

Zunächst einmal sollten die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe geprüft werden. Wenn sich der Vorwurf dem Grunde nach als berechtigt herausstellt, ist die Höhe der Forderungen zu überprüfen. In diesem Falle sollte auch unbedingt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, damit der Unterlassungsanspruch nicht bei Gericht landet, was mit erheblichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dabei sollte jedoch unbedingt eine selbst formulierte Unterlassungserklärung verwendet und nicht die der Abmahnung beigefügte Erklärung verwendet werden.
Gerne können wir Ihre Abmahnung prüfen, wenn Sie auch betroffen sind. Wir haben umfangreiche und langjährige Erfahrung mit urheberrechtlichen Abmahnungen und konnten schon zahlreichen Mandanten erfolgreich helfen, überzogene Forderungen abzuwehren.


Eingestellt am 07.07.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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