Daniel Hufenbach, Hufenbach Sporthandel Berlin Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Daniel Hufenbach Abmahnung durch Rechtsanwalt Stefan Grunow aus Berlin

Unserer Kanzlei wurde Ende letzter Woche eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch eine unberechtigte Bildernutzung zur Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung erfolgt durch Herrn Daniel Hufenbach als Inhaber der Firma Hufenbach Sporthandel aus Berlin und wird für diesen ausgesprochen durch die Berliner Rechtsanwalt Stefan Grunow.

Daniel Hufenbach Rechtsanwalt Stefan Grunow: um was geht es?

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er im Internet bei einem Warenverkaufsangebot ein Lichtbild ohne Genehmigung des Urhebers verwendet haben soll. Daniel Hufenbach lässt in der Abmahnung mitteilen, dass er der Fotograf und damit der Urheber an dem genannten Lichtbild ist. Das Lichtbild ist urheberrechtlich geschützt und eine Nutzung erfordert grundsätzlich den Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Urheber. So auch die Ausführungen in der Abmahnung. Da ein solcher Lizenzvertrag mit Herrn Daniel Hufenbach nicht vorliegt, werden in der von Rechtsanwalt Stefan Grunow ausgesprochenen Abmahnung diverse Ansprüche geltend gemacht. Konkret geht es um den Vorwurf, dass das Lichtbild durch Herrn Daniel Hufenbach erstellt und sodann vom Empfänger der Abmahnung ohne Nennung von Herrn Daniel Hufenbach und ohne dessen Zustimmung und damit rechtswidrig veröffentlicht wurde.

Daniel Hufenbach Rechtsanwalt Stefan Grunow: was wird gefordert?

In der uns vorgelegten Abmahnung werden folgende Ansprüche geltend gemacht:
1. Unterlassung der Urheberrechtsverletzung
2. Abgabe einer Unterlassungserklärung
3. Schadensersatz € 255,26
4. Anwaltskosten € 147,56

Zu den jeweiligen Ansprüchen werden im weiteren Verlauf der Abmahnung nähere Ausführungen gemacht. Die finanziellen Gesamtforderungen betragen somit € 402,82.
Die geforderten Beträge halten wir zumindest für den Fall privater Bildernutzung für deutlich überhöht.

Daniel Hufenbach Rechtsanwalt Stefan Grunow: was tun?

Wenn sich der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung als berechtigt herausstellt, ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte sorgsam formuliert sein, um nicht zu weit gehende Zugeständnisse an den Abmahner, hier also Herrn Daniel Hufenbach zu machen. Unterbleibt eine Unterlassungserklärung ganz, kann Rechtsanwalt Stefan Grunow für Herrn Daniel Hufenbach den Unterlassunganspruch gerichtlich geltend machen, gegebenenfalls auch im Wege der einstweiligen Verfügung. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Von Daniel Hufenbach waren bislang wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bekannt. Hier geht es um urheberrechtliche Ansprüche. Allerdings dürfte Daniel Hufenbach nach unserer Einschätzung nicht zögern, bei Fristablauf den Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.
Die Ansprüche sollten jedoch zuvor geprüft werden. Die finanzielle Forderungen sollten ebenso einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden.
Unsere Kanzlei hat bereits eine vierstellige Zahl urheberrechtlicher Abmahnungen erfolgreich bearbeitet. Gerne sind wir auch Ihnen behilflich!


Eingestellt am 07.07.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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