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Daniel Sebastian Abmahnung Digirights Administration: Scooter - The only one
Daniel Sebastian Abmahnung wegen Scooter - The only one
Mitte Dezember 2013 befindet sich der Titel Scooter - The only one mitten in den German Top 100 Single Charts. Dies führt dazu, dass derzeit verstärkt Abmahnungen an dem Titel Scooter - The only one ausgesprochen werden.Wie kommt es zu einer solchen Abmahnung?
In der Abmahnung steht, dass über Ihren Internetanschluss der TitelScooter - The only one
illegal über eine Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Nicht notwendiger Weise sollen Sie den Verstoß selbst begangen haben. Allerdings sollen Sie selbst hierfür haften. Egal wer den Verstoß begangen hat! Dies widerspricht in dieser Allgemeinheit jedoch nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern inzwischen auch der Rechtsprechung des BGH.
Daniel Sebastian Digirights Administration Abmahnung Scooter - The only one: was wird gefordert?
Sie sollen eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Digirights Administration abgeben. Außerdem fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian Sie in der Abmahnung dazu auf, einen Pauschalbetrag in Höhe von meistens€ 850,00
oder auch einmal
€ 680,00
zu bezahlen. Werden mehrere Titel mit Scooter - The only one zu einer Abmahnung zusammengefasst, werden deutlich über € 1.000,00 gefordert. Haben Sie neben Scooter - The only one noch weitere Titel heruntergeladen, beispielsweise auf einem Sampler, drohen weitere kostenpflichtige Abmahnungen.
Daniel Sebastian Digirights Administration Abmahnung Scooter - The only one: was tun?
Die geforderten Beträge sind - verglichen mit den Forderungen anderer Abmahnkanzleien - extrem hoch. Lassen Sie sich davon jedoch bitte nicht aus der Ruhe bringen und reagieren Sie nicht vorschnell. Die Unterschrift unter die geforderte Unterlassungserklärung kommt Sie sehr schnell teuer zu stehen. Die Abmahnung zu ignorieren ist jedoch auch keine Lösung, dies kann noch teurer werden.Gerne beraten wir Sie nach einer solchen Abmahnung und unterstützen Sie auch bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Eingestellt am 10.12.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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