Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnung: DigiRights Administration GmbH

Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnung für die DigiRights Administration GmbH

Eine der Kanzleien, die bereits seit längerer Zeit Abmahnungen für diverse Auftraggeber verschickt, ist die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin. Die Abmahnungen erfolgen für unterschiedliche Rechteinhaber, wobei nach unserer Einschätzung die Firma DigiRights Administration GmbH der größte Auftraggeber der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner sein dürfte. Während Denecke von Haxthausen & Partner nach unserer Einschätzung alle Abmahnungen der Firma DigiRights Administration GmbH bislang quasi "exklusiv" bearbeitet hatte, erfolgen seit einiger Zeit DigiRights Abmahnungen auch durch die Kanzlei des Rechtsanwalts Daniel Sebastian. Dieser hat nach eigenen Angaben auf seiner Homepage von September 2009 bis April 2010 freiberuflich für die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner tätig und sammelte dort Erfahrungen im Urheberrecht. Für uns ist es daher höchst interessant, dass Daniel Sebastian und die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner nunmehr quasi parallel Abmahnungen für denselben Auftraggeber verschicken, nämlich die Firma DigiRights Adminstration GmbH. Ob das Zufall ist, ob man sich Abmahnungen der Firma DigiRights "aufteilt" oder ob dies andere Gründe hat, können wir von hier aus nicht beurteilen.

Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnung DigiRights Administration GmbH: um was geht es?

Bei DigiRights Abmahnungen geht es um einzelne Musiktitel. Zu den Titeln der Firma DigiRights Administration GmbH, für die von der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnungen erfolgen, zählen folgende Musikstücke:
Chris Brown & Benni Benassi - Beautiful People
Israel Kamakawiwo´ole - Over the Rainbow
Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go
Die Atzen - Hasta la Atze
Die Atzen mit Nena - Strobo Pop
Martin Solveig & Dragonette - Hello
Lucenzo & Don Omar - Danza Kuduro
DJ Antoine vs. Timati feat. Lalenna - Welcome to St. Tropez

Dabei geht es um aktuelle Titel, die auf derzeitigen Samplern bzw. Chartcontainern (Stand: Ende September 2011) enthalten sind. In der Vergangenheit ging es bei den DigiRights Abmahnungen auch um andere Titel und in Zukunft werden aller Voraussicht nach weitere Titel hinzukommen, die dann in den Charts sein werden.

Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnung DigiRights Administration GmbH: was wird gefordert?

DigiRights Administration GmbH Abmahnungen durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner gibt es in zweierlei Gestalt: einmal erfolgen Abmahnungen wegen eines einzelnen Titels, zum anderen werden einige Titel durch Denecke von Haxthausen & Partner zu einer Abmahnung zusammengesfasst.
Bei Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH, bei denen es um einen einzelnen Musiktitel geht, werden erfahrungsgemäß Beträge von
€ 290,00 bis € 450,00

gefordert.
Bei einer Zusammenfassung mehrerer Einzeltitel in der Abmahnung fordert die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner teils erheblich höhere Beträge. In einer aktuellen unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner, bei der es um insgesamt 8 Titel der Firma DigiRights Administration GmbH geht, werden
€ 1.440,00

gefordert.

Denecke von Haxthausen & Partner Abmahnung DigiRights Administration GmbH: wie soll ich reagieren?

Das hängt ein wenig davon ab, um wieviele Titel es in der Abmahnung geht. Auf jeden Fall gilt es, weitere Abmahnungen der Firma DigiRights Administration GmbH bzw. der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner zu verhindern. Denn mit jeder weiteren Abmahnung würde mehr Geld von Ihnen gefordert werden! Dies kann jedoch verhindert werden, wenn man eine modifizierte Unterlassungserklärung so formuliert, dass insoweit weitere Abmahnungen nicht mehr möglich sein werden.
Ob und falls ja in welcher Höhe die finanziellen Forderungen der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner bzw. der Firma DigiRigts Administration GmbH berechtigt sind, sollte immer von einem Fachmann überprüft werden.
Gerne helfen wir auch Ihnen weiter!


Eingestellt am 29.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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