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Die Logan Verschwörung Waldorf Frommer Universum Film GmbH Abmahnung
Die Logan Verschwörung: Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer
Und wieder ist ein neuer Film dazu gekommen, für den durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen ausgesprochen werden. Dabei geht es um den Film Die Logan Verschwörung. Die Verwertungsrechte an dem Film Die Logan Verschwörung hat die Firma Universum Film GmbH, seit längerer Zeit Kunde bei Waldorf Frommer und Auftraggeber zahlreicher Abmahnungen wegen diverser Filme.Waldorf Frommer Abmahnung Die Logan Verschwörung: was wird gefordert?
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Die Logan Verschwörung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalen Abgeltungebetrag in Höhe vo€ 815,00
Dies ist inzwischen der "Standardpreis" bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer, wenn es um einen Film geht. Weiter sollen Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.
VORSICHT GEFAHR:
Waldorf Frommer möchte mit den zahlreichen Abmahnungen natürlich Geld verdienen und das gelingt Waldorf Frommer am besten, wenn Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben zurück schicken, die der Abmahnung beiliegt. Denn dann kann Waldorf Frommer für weitere Filme Abmahnungen verschicken, mit Forderungen von jeweils € 815,00 pro Film. Wenn man also selbst noch mehrere andere Filme herunter geladen hat oder wenn dies Dritte über den eigenen Anschluss gemacht haben, können die Forderungen schnell mehrere Tausend Euro betragen.
Die Forderungen sind im Übrigen recht hoch. Dabei ist die Rechtslage bei weitem nicht so eindeutig wie von Waldorf Frommer behauptet. Wir haben für Sie grundlegende Informationen rund um das Thema Filesharing Abmahnungen zusammengestellt, die Sie in unserem
finden.
Waldorf Frommer Abmahnung Die Logan Verschwörung: was tun?
Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich, Folgeabmahnungen wegen anderer Filme zu vermeiden. Ebenso wehren wir für Sie unberechtigte Ansprüche ab. Wenn eine Zahlung sich nicht vermeiden lässt, kann diese jedenfalls reduziert werden. Rufen Sie uns einfach an, wir gegen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.Eingestellt am 05.11.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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