Dr. Johannes Rübenach Abmahnung für DigiProtect GmbH

Abmahnung Rübenach DigiProtect

In den letzten Monaten ist die Zahl der neuen Anwälte, die im Bereich Urheberrecht Abmahnungen verschicken, nach unserer Erfahrung sprunghaft angestiegen. Während nach wie vor die großen Plattenlabels durch eine Handvoll Kanzleien Abmahnungen verschicken, gibt es immer mehr kleinere Kanzleien, die einzelne Musiktitel, Computerspiele und ähnliches abmahnen. Heute wurden die ersten Abmahnungen durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach bekannt. Rechtsanwalt Dr. Rübenach war uns bislang namentlich nicht bekannt. Ein Blick auf die Homepage von Dr. Johannes Rübenach

bringt keine Informationen, da dort bislang lediglich ein Impressum angegeben hat. Eine kurze Internetrecherche ergab, dass Dr. Rübenach nach eigenen Angaben vor allem in den Bereichen Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Bankrecht und Versicherungrecht tätig ist. Von Urheberrecht ist in der eigenen Beschreibung von Rechtsanwalt Rübenach

nichts zu lesen (Stand: 24.08.2011). Während die meisten neuen Anwälte, die Abmahnungen im Bereich Filesharing versenden, noch ziemlich frisch von der Uni sind, dürfte dies bei Dr. Rübenach nicht der Fall sein.
Update Johannes Rübenach Abmahnung 30.08.2011:
Zwischenzeitlich hat Rechtsanwalt Johannes Rübenach seine Homepage ein wenig ergänzt. War bisher nur ein Impressum zu finden, ist nunmehr zusätzlich noch ein Ratenzahlungsplan zu finden:

Dieser Ratenplan enthält - wen wundert es - ein Anerkenntnis und sollte daher in keinem Fall unterzeichnet werden. Denn dann ist es vollkommen unerheblich, ob die Abmahnung von Dr. Johannes Rübenach unberechtigt war oder nicht. Irgendwelche Einreden gegen die von DigiProtect bzw. Dr. Johannes Rübenach in der Abmahnung erhobenen Forderungen sind dann nicht mehr möglich. Uns fällt an dem von Rechtsanwalt Rübenach vorgelegten Ratenplan auf, dass der Zahlbetrag bereits eingetragen ist. Wir vermuten daher, dass Rechtsanwalt Johannes Rübenach zukünftig verstärkt für die Firma DigiProtect Abmahnungen verschickt. DigiProtect lässt Abmahnungen jedoch nicht ausschließlich durch Rechtsanwalt Rübenach aussprechen. Wir haben diese Woche mehrere DigiProtect Abmahnungen im Musikbereich durch die Kanzlei Schalast & Partner erhalten, die bislang exklusiv im Musikbereich die Rechte von DigiProtect vertreten hat.

Rübenach Abmahnung: was wird mir vorgeworfen?

In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, dass eine Urheberrechtsverletzung über seinen Internetanschluss begangen worden sein soll. Dies soll durch eine unabhängiges Unternehmen aufgedeckt worden sein. Da die Firma DigiProtect die Urheberrechte an dem jeweiligen Werk hält, werden im Auftrag dieser Firma diverse Ansprüche erhoben.

Rübenach Abmahnung: was will man von mir?

Kurz gesagt: Ihr Geld sowie eine Unterlassungserklärung. Genauer gesagt werden von Ihnen von Dr. Johannes Rübenach ein Betrag von
€ 340,00

sowie die Verpflichtung gegenüber der Firma DigiProtect gefordert, dass über Ihren Internetanschluss aus zukünftig die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung unterbleibt.

Rübenach Abmahnung: ist das rechtens?

Prinzipiell kann ein Unternehmen, dessen Urhebberrechte verletzt werden, Unterlassung fordern. Dies gilt grundsätzlich auch für die Firma DigiProtect, auch wenn über Abmahnungen von DigiProtect in den letzten Jahren einige Verwirrung entstanden ist.
Viel zu hoch ist jedoch der geforderte Betrag von € 340,00.

Rübenach Abmahnung: was tun?

Wir haben schon zahlreichen Opfern derartiger Abmahnungen geholfen und sind auch Ihnen gerne behilflich, den Schaden in Grenzen zu halten sowie weiteres Übel zu vermeiden. Rufen Sie uns unverbindlich an oder füllen unser Kontaktformular aus.


Eingestellt am 24.08.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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