Emeli Sandé – Our Vision of Events Abmahnung Kornmeier und Partner 2013 EMI Music GmbH & Co. KG

Emeli Sandé – Our Vision of Events: Abmahnungen durch Kornmeier und Partner für die EMI Music GmbH & Co. KG im Jahr 2013

Die Firma EMI Music GmbH & Co. KG lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Song Emeli Sandé – Our Vision of Events vorgeworfen wird. Der Song Emeli Sandé – Our Vision of Events ist vor kurzem offiziell erschienen und wird im Jahr 2013 von der Firma EMI Music GmbH & Co. KG vertrieben. Emeli Sandé – Our Vision of Events ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Emeli Sandé – Our Vision of Events ohne Erlaubnis der EMI Music GmbH & Co. KG im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt rechnen.

EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier und Partner 2013: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten Musiktitel
Emeli Sandé – Our Vision of Events

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner im Auftrag der Firma EMI Music GmbH & Co. KG nichts.

EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier und Partner: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Kornmeier und Partner beanspruchten Rechtsanwaltskosten sowie Schadensersatz für die Firma EMI Music GmbH & Co. KG. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber EMI Music GmbH & Co. KG eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Emeli Sandé – Our Vision of Events abgegolten.

EMI Music GmbH & Co. KG Abmahnung Kornmeier und Partner 2013: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Kornmeier und Partner freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Musiktitel oder Filme, die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abmahnung Emeli Sandé – Our Vision of Events: Vorsicht Gefahr von Folgeabmahnungen

Neben dem Song Emeli Sandé – Our Vision of Events hat die Firma EMI Music GmbH & Co. KG außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Songs der Firma EMI Music GmbH & Co. KG über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier und Partner nachfolgen. Die Kanzlei Kornmeier und Partner hat neben der Firma EMI Music GmbH & Co. KG außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Jahr 2013 für Sie finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.


Eingestellt am 24.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 5,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff