Family Guy Staffel 13 Folge 5 Abmahnung Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox

Twentieth Century Fox Abmahnung durch Waldorf Frommer: Family Guy Staffel 13

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist seit kurzem auch für die Firma Twentieth Century Fox tätig und hat in recht kurzer Zeit bereits eine hohe Abmahnungen für Twentieth Century Fox ausgesprochen. Nunmehr erfolgen auch Abmahnungen an der US-Serie Family Guy. Auch die Serie Family Guy wird in Deutschland von Twentieth Century Fox vermarktet. Das Unternehmen geht in letzter Zeit verstärkt gegen illegale Kopien ihrer Filme im Internet vor. Am Beispiel von Family Guy Staffel 13 Folge 5 wollen wir Ihnen an dieser Stelle die Abmahnungen einmal schildern und Ihnen erste Tipps für eine richtige Verteidigung geben.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer: was ist der Vorwurf?

Ihnen gegenüber wird in der Abmahnung der Vorwurf erhoben, dass über Ihren Anschluss ein urheberrechtlich geschützes Filmwerk (TV-Folge), an welchem die Firma Twentieth Century Fox die ausschließlichen Verwertungsrechte hat, illegal in einer Tauschbörse verbreitet worden sein soll. Beispielsweise handelt es sich dabei um eine Folge von
Family Guy Staffel 13

Die Ermittlung habe einwandfrei ergeben, dass Family Guy Staffel 13 Folge 5 zu einer näher angegebenen Zeit unter einer bestimmten IP-Adresse von Ihrem Anschluss angeboten worden sei. Dies sei durch die Firma ipoque GmbH zweifelsfrei ermittelt worden. Und da Sie von Twentieth Century Fox kein Recht an der Verbreitung erhalten haben, sei dieses Angebot widerrechtlich erfolgt.
Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox nichts.

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Family Guy Staffel 13 Folge 5: was will man von mir?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass man Ihr gutes Geld haben möchte und zwar konkret
€ 469,50
.
Geht es in der Abmahnung hingegen um mehrere Family Guy Staffel 13 Folgen, wird ein höherer Betrag gefordert. Dasselbe gilt, wenn eine Lang-Folge von Family Guy Staffel 13 abgemahnt wird. Neben dieser Zahlung sollen sich durch eine Unterlassungserklärung der Firma Twentieth Century Fox gegenüber verpflichten, die abgemahnte Family Guy Staffel 13 Folge zukünftig nicht mehr im Internet anzubieten, in unserem Beispiel also Family Guy Staffel 13 Folge 5 .

Twentieth Century Fox Abmahnung Waldorf Frommer Family Guy Staffel 13: was jetzt?

Sie sollten vor allem nicht zu viel bezahlen und auch keine weiteren Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer im Allgemeinen sowie durch Twentieth Century Fox im Speziellen riskieren. Denn weitere Abmahnungen bedeuten weitere Zahlungen, jedenfalls weitere Forderungen.
Da Twentieth Century Fox Abmahnungen recht neu sind, die Kanzlei Waldorf Frommer dafür bekannt ist, zunehmend Folgeabmahnungen auszusprechen, sollte man äußerst vorsichtig sein, wenn man in der Vergangenheit neben der abgemahnten Family Guy Staffel 13 Folge weitere Folgen heruntergeladen hat.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die finanziellen Einbußen aus einer solchen Abmahnung so erträglich wie möglich zu machen! Dabei können wir auf Erfahrungen aus mehrere Tausend Beratungen im Bereich Urheberrecht zurückgreifen.

Twentieth Century Fox Family Guy Staffel 13: was kann noch abgemahnt werden?

Neben der abgemahnten Family Guy Staffel 13 Folge können sämtliche anderen TV-Folgen von Family Guy Staffeln abgemahnt werden.


Eingestellt am 10.12.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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