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Fareds Abmahnung Daniel Eisenlohr: Bullmeister - Girls Beautiful
Daniel Eisenlohr: Bullmeister - Girls Beautiful Abmahnung durch Fareds
Wieder mal etwas Neues ist von der Kanzlei Fareds zu vermelden: Diese hat nämlich einen weiteren Auftraggeber hinzugewonnen und kann damit weitere Abmahnungen verschicken. Konkret geht es um Daniel Eisenlohr, 12435 Berlin. Eine genaue Anschrift von Daniel Eisenlohr nennt die Kanzlei Fareds in der mir vorliegenden Abmahnung nicht.Daniel Eisenlohr ist, wie die Kanzlei Fareds auf Seite 2 der Abmahnung ausführt, ausübender Künstler der Musikgruppe Bullmeister, welche als feste Größe in der Electro-Musikszene überaus bekannt und erfolgreich sei. Die aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Auftrag von Daniel Eisenlohr betreffen folgendes Werk:
Bullmeister - Girls Beautiful
Wie Fareds auf der zweiten Seite der Abmahnung weiter mitteilt, ist der Song "Girls Beautiful" der Gruppe Bullmeister nicht nur erfolgreich, sondern auch der diesjährige Titelsong der Sendung "Germany´s Next Topmodel." Das kann ich nicht beurteilen, da ich froh bin, wenn meine Freundin diesen Mist im Fernsehen nicht einschaltet. Aber Geschmäcker sind ja verschieden!
Was wirft mir Fareds in der Bullmeister Abmahnung vor?
Auf der ersten Seite der Abmahnung teilt die Kanzlei Fareds mit, dass über den Internetanschluss des Empfängers mit einer bestimmten IP-Adresse zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Datum ein urheberrechtlich geschütztes Werk, in diesem Fall "Bullmeister - Girls Beautiful", in einer Internet-Tauschbörse illegal getauscht wurde. Fareds teilt in der Abmahnung weiter mit, dass die genannten Daten über eine sog. Anti-Piracy-Software dokumentiert und an ein bestimmtes Landgerich weitergeleitet worden seien. Dieses Gericht habe sich der Auffassung von Fareds angeschlossen und eine erhebliche Urheberrechtsverletzung angenommen. Daher sei ein Beschluss des Landgerichts ergangen, woraufhin der Provider eine entsprechende Auskunft erteilt habe. Da der gesamte Vorgang somit bereits gerichtlich geprüft sei (inzwischen sind wir auf Seite 2 der Fareds-Abmahnung), fordert Fareds den Empfänger der Abmahnung auf, innerhalb einer bestimmten Frist zum einen eine Unterlassungserklärung abzugeben und zum anderen einen Betrag von € 450,00 zu zahlen.Sind die von Fareds in der Abmahnung erhobenen Ansprüche berechtigt?
Nach allgemeinen Ausführungen folgt auf Seite 3 der Abmahnung die gewichtige und deshalb fett markierte zentrierte Aussage, über den Internetanschluss des Empfängers der Abmahnung sei eine"schwere und offensichtliche Rechtsverletzung"
begangen worden. Auf Seiten 3 - 5 der Abmahnung folgen sodann Ausführungen dazu, dass quasi eine Haftung des Anschlussinhabers mehr oder weniger immer vorliege und ein Bestreiten keine Aussicht auf Erfolg habe. Diese Behauptung wird durch das Zitieren mehrerer Urteile untermauert.
Auf den Seiten 5 - 7 (oben) der Abmahnung macht Fareds dann weitere Ausführungen dazu, dass aufgrund der angeblichen Verletzung des Werks "Bullmeister - Girls Beautiful" dem Auftraggeber Daniel Eisenlohr Ansprüche auf Unterlassung, auf Erstattung der Kosten, auf Schadensersatz sowie auf Auskunftserteilung zustünden. Auf Seite 7 der Abmahnung gibt die Kanzlei Fareds dann wieder den barmherzigen Samariter und teilt großzügig mit, dass die viel weiter gehenden Ansprüche ihres Auftraggebers durch die geringfügige Zahlung von lediglich € 450,00 abgegolten sein sollen. Dies sei natürlich ein deutliches Entgegenkommen des Auftraggebers der Kanzlei Fareds, dem es in erster Linie um den Schutz seiner Urheberrechte gehe.
Um den Empfänger der Abmahnung nach Darstellung dieses großzügigen Angebots aber vor Augen zu führen, dass es der Kanzlei Fareds ernst ist, wird ebenfalls auf Seite 7 der Abmahnung noch darauf hingewiesen, dass im Falle einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche beim Landgericht ein erstinstanzliches Prozesskostenrisiko von rund € 3.000,00 besteht. Dieser Satz ist leider richtig, sofern überhaupt keine Unterlassungserkärung gegenüber Daniel Eisenlohr abgegeben wird. Dies sollte man sich vor Augen führen, wenn man sich die Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber der Abmahnung überlegt.
Als Anlagen zur Abmahnung schickt die Kanzlei Fareds eine Vollmacht von Daniel Eisenlohr (Anlage 1 zur Abmahnung), eine Auskunft (Anlage 2 zur Abmahnung) sowie eine Unerlassungs-/Verpflichtungserklärung (Anlage 3 zur Abmahnung). Die beigefügte Unterlassungserklärung enthält (lediglich) die Verpflichtung, das auch in der Abmahnung selbst genannte Werk "Bullmeister - Girls Beautiful" nicht widerrechtlich im Internet bzw. sonstwie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wenn es dem Auftraggeber Daniel Eisenlohr angeblich in der erster Linie um den Schutz seiner Urheberrechte geht (vgl. nochmals Seite 7 der Abmahnung unter VIII.) frage ich mich, warum dann lediglich das Werk "Bullmeister - Girls Beautiful" und nicht sämtliche weiteren Werke geschützt sein soll, an denen Daniel Eisenlohr die Urheberrechte hat. Als Rechtsanwalt, der ausschließlich Empfänger von Abmahnungen vertritt, darf ich mir an dieser Stelle den Hinweis darauf erlauben, dass mit einer derartigen Formulierung in der Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr lediglich für den Titel "Bullmeister - Girls Beautiful" entfällt, nicht jedoch für andere Titel von Bullmeister bzw. Daniel Eisenlohr. Es könnten somit weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds im Auftrag von Daniel Eisenlohr folgen. Ein Schelm, wer böses dabei denkt...
Bei einer Urheberrechtsverletzung ist natürlich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Da das Werk "Bullmeister - Girls Beautiful" sich auf den German Top 100 befindet ist mit weiteren Abmahnungen der Kanzlei Fareds zu rechnen. Dies sollte man immer im Auge behalten, wenn man eine Unterlassungserklärung abgibt. Diese sollte daher immer so abgegeben werden, dass weitere Fareds-Abmahnungen in Zukunft unterbleiben, ob im Auftrag von Daniel Eisenlohr oder anderen Auftraggebern.
Den geforderten Betrag von € 450,00 halte ich bei einem einzelnen Titel für deutlich überzogen.
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Eingestellt am 11.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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