Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung Die Atzen - Party (Ich will abgehen) Atzen Musik Vol. 3

Die Atzen - Party (Ich will abgehen) Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellchaft mbH

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellchaft mbH verschickt seit geraumer Zeit unter anderem wegen Songs der Atzen Abmahnungen. Nun ist es wieder so weit. Heute erhielt unsere Kanzlei eine weitere Abmahnung der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für einen Song der Atzen.

Fareds Abmahnung Die Atzen: um was geht es?

In der aktuellen Abmahnung geht es um folgenden Song:
Die Atzen - Party (Ich will abgehen)

Der Titel Party (Ich will abgehen) ist die aktuelle Single der Atzen. Nach unserer Kenntnis befindet sich der Song Party (Ich will abgehen) auf der CD Atzen Musik Vol. 3
Mitte Mai 2012 hörte ich das erste Mal etwas von der CD Atzen Musik Vol. 3 bzw. dem Song Party (Ich will abgehen)
Die Atzen stehen zwar sonst so oft auf Party und erwecken den Anschein, ihnen sei vieles egal. Wenn es jedoch um ihre Verwertungsrechte im Internet geht, kennen sie offenbar kein Pardon und lassen festgestellte Urheberrechtsverletzungen mittels Abmahnungen verfolgen.

Fareds Abmahnung Die Atzen: was wird gefordert?

Die Atzen bzw. die Schneider & de Teba Költerhoff GbR fordern über die Kanzlei Fareds die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung um sicherzustellen, dass derartige Urheberrechtsverletzungen zukünftig nicht mehr erfolgen. Sie wollen jedoch offenbar auch mit der Abmahnung Geld verdienen und bieten durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine vergleichsweise Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung von
€ 450,00

an. Hiermit soll sowohl der Schaden, der der Schneider & de Teba Költerhoff bzw. den Atzen durch die angebliche Verbreitung des Songs Party (Ich will abgehen) entstanden sein soll, als auch die Anwaltskosten der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgegolten sein.

Fareds Abmahnung Die Atzen: was tun?

Wie im letzten Satz ausgeführt: Geht man auf die Bedingungen in der Abmahnung ein, ist die Angelegenheit Party (Ich will abgehen) für Sie erledigt. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Und genau hier liegt der kritische Punkt. Da wir seit Jahren bei der Kanzlei Fareds auch bei Abmahnungen für Die Atzen immer wieder Folgeabmahnungen erlebt haben, sollte genau dies vereitelt werden. Nutzen Sie daher unsere kostenlose Erstberatung bei einer Fareds Abmahnung. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen mit der Abmahnung, sondern bieten Ihnen konkrete Hilfe zu einem fairen Pauschalhonorar an.


Eingestellt am 11.06.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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