Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Abmahnung Styleheads GmbH: Flo Mega - Zurück

Styleheads Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft aus Hamburg verschickt wieder verstärkt Abmahnungen im Bereich des sog. Filesharing. Rechtsanwaltsgesellschaften wie die Kanzlei Fareds lassen im Namen diverser Auftraggeber Tauschbörsen überwachen und ermitteln hierbei Urheberrechtsverletzungen. Über ein Auskunftsverfahren gegen den Provider bekommen die Rechtsanwaltsgesellschaften dann den Anschlussinhaber und können ihm eine Abmahnung verschicken. Einer dieser Auftraggeber der Fareds Rechtsaanwaltsgesellschaft ist die Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH, kurz: Styleheads GmbH. Die Styleheads GmbH hat bereits in der Vergangenheit durch eine andere Kanzlei in großem Umfang urheberrechtliche Abmahnungen aussprechen lassen. Die Abmahnungen erfolgen inzwischen durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft.

Styleheads Abmahnung Fareds: um was geht es?

Die Firma Styleheads GmbH hat an zahlreichen Musiktiteln die Verwertungsrechte. Derzeit erfolgen über die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für Styleheads vor allem Abmahnungen für folgendes Werk:
Flo Mega - Zurück

Flo Mega heißt mit bürgerlichem Namen Florian Bosum und wurde im Jahr 1979 in Bremen geboren. Im Jahr 2011 veröffentlichte Flo Mega sein Debütalbum namens Die Wirklich Wahren Dinge. Auf dem Album Die Wirklich Wahren Dinge ist auch der Titel Flo Mega - Zurück enthalten. Mit Zurück erreichte Flo Mega beim Bundesvision Song Contest im Jahr 2011 den 2. Platz.
Neben Zurück können natürlich andere Abmahnungen für Songs von Flo Mega durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen. Und neben Flo Mega hat die Styleheads GmbH auch zahlreiche andere Künstler im Repertoire. Dies ist zu beachten, will man nicht noch weitere Abmahnungen von Styleheads mit weiteren Forderungen bekommen.

Styleheads Abmahnung Fareds: was wird gefordert?

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft hat bei Abmahnungen im Bereich des Filesharings bei einzelnen Musiktiteln üblicherweise einen pauschalen Betrag, der in jeder einzelnen Abmahnung gefordert wird. Dieser beläuft sich auch hier auf
€ 450,00

Daneben soll der Empfänger der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber der Styleheads GmbH abgeben.

Styleheads Abmahnung Fareds: was tun?

Zuerst sollte unbedingt geprüft werden, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Hierzu ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu beauftragen, der dies nicht zum ersten Mal macht. Stellt sich die Abmahnung schließlich als berechtigt heraus, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Achtung:
Die Kanzlei Fareds vertritt zahlreiche Unternehmen wie die Firma Styleheads GmbH. Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen oft sukzessive. Das heißt: erste eine Abmahnung, dann die zweite Abmahnung, die dritte Abmahnunge etc. etc... Und jedes Mal werden € 450,00 gefordert.
Diese Gefahr ist vor allem dann sehr hoch, wenn die abgemahnten Titel sich auf Chart Containern befinden. Damit es bei der einen Abmahnung verbleibt, sollte insoweit unbedingt zugleich auch eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dann bleibt es bei der einen Abmahnung der Kanzlei Fareds.
Der geforderte Betrag kann bei der richtigen Strategie auch deutlich reduziert werden. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich!


Eingestellt am 10.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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