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Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Meet Me in Madrid Malibu Media LLC Abmahnung
Meet Me in Madrid: Malibu Media LLC Abmahnungen und die Kanzlei Fareds
Wer in der letzten Zeit den Film Meet Me in Madrid im Internet "kostenlos" herunter geladen hat, der geht im wahrsten Wortsinn ein gefährliches Spiel ein: Er riskiert, eine Abmahnung der hierfür bekannten Kanzlei Fareds im Auftrag des Rechteinhabers, der Firma Malibu Media LLC, zu erhalten. In der Abmahnung geht es dann um den Vorwurf der illegalen Verbreitung des Films Meet Me in Madrid in einer Tauschbörse.Malibu Media LLC Fareds Abmahnung Meet Me in Madrid: was wird von mir gefordert?
Aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Meet Me in Madrid werden Sie in der Abmahnung durch die Kanzlei Fareds zum einen aufgefordert, einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von€ 600,00
an die Kanzlei Fareds zu bezahlen. Außerdem sollen Sie sich gegenüber der Firma Malibu Media LLC im Rahmen einer Unterlassungserklärung verpflichten. Eine Unterlassungserklärung ist "praktischerweise" beigefügt. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung gegenüber der Malibu Media LLC sowie Zahlung des geforderten Betrages sollen alle Forderungen aus der Ihnen gegenüber vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Meet Me in Madrid abgegolten sein.
Malibu Media LLC Fareds Abmahnung Meet Me in Madrid: was tun?
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie auf keinen Fall unterschreiben. Denn damit und der fristgerechten(!!!) Zahlung von € 600,00 können Sie DIESE Angelegenheit tatsächlich abschließen. Wer jedoch zu spät zahlt oder gar nicht, riskiert die Geltendmachung eines etwa doppelt so hohen Betrages! Dies steht so in der Unterlassungserklärung.Unabhängig hiervon riskieren Sie auf jeden Fall weitere Abmahnungen der Kanzlei Fareds - im Auftrag der Firma Malibu Media LLC oder aber im Auftrag Dutzender weiterer Unternehmen, die ähnliche Filme wie Meet Me in Madrid produzieren, vertreiben und mit großer Vorliebe abmahnen. Das muss nicht sein!
Gerne können wir Sie nach Erhalt einer solchen Abmahnung vertreten und Sie vor unnötigen finanziellen Risiken bewahren! Profitieren Sie von unserer großen Erfahrung mit solchen Abmahnungen und der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Eingestellt am 11.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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