Fort Knox Entertainment GmbH Abmahnung Fareds: Anders/Fahrenkrog-Gigolo

Fareds Abmahnung für die Fort Knox Entertainment GmbH

Mit der Firma Fort Knox Entertainment GmbH hat die Kanzlei Fareds aus Hamburg erneut einen weiteren Auftraggeber gefunden. Fort Knox Entertainment mit Sitz in der Krausnickstraße 22, 10115 Berlin ist tätig im Bereich Musik. Ein aktuelles Werk von Fort Knox ist in den Charts und auch auf den German TOP 100 Single Charts zu finden, weshalb gerade in diesem Bereich viele Abmahnungen ausgesprochen werden.

Fort Knox Abmahnung Fareds: um was geht es?

Wie gesagt um Musik. Die Kanzlei Fareds verschickt Abmahnungen wegen Musikwerken im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH. Derzeit geht es bei den Abmahnungen insbesondere um folgenden Musiktitel:
Anders/Fahrenkrog-Gigolo

Fort Knox Abmahnung Fareds: was will man von mir?

Man, das heißt hier die Kanzlei Fareds bzw. die Firma Fort Knox Entertainment, will von Ihnen eine Unterlassungserklärung sowie Ihr Geld, genauer gesagt einen Betrag in Höhe von
€ 450,00.

Die Kanzlei Fareds weist in ihrer Abmahnung für die Fort Knox Entertainment GmbH darauf hin, dass gerichtliche Schritte drohen, sofern keine Unterlassungserklärung gegenüber Fort Knox abgegeben bzw. nicht der geforderte Betrag an die Kanzlei Fareds gezahlt werden. Für den Fall der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung wird das Prozesskostenrisiko erster Instanz mit € 3.000,00 genannt, was durchaus realistisch ist. Man sollte daher auf alle Fälle eine solche Abmahnung erst nehmen.

Fort Knox Abmahnung Fareds: was tun?

Was die Kanzlei Fareds in ihren Abmahnungen nicht erwähnt, ist der Umstand, dass Fareds sehr gerne Folgeabmahnungen verschickt. Auf den diversen Chartcontainern bzw. Samplern sind zahlreiche Titel enthalten, an denen diverse Auftraggebern der Kanzlei Fareds die Verwertungsrechte haben. Ist die eine Abmahnung vermeintlich erledigt, kommt dann oft gleich die nächste. Sehr oft kommen in diesen Fällen dann insgesamt 7 Abmahnungen der Kanzlei Fareds und jedesmal werden weitere € 450,00 sowie eine neue Unterlassungserklärung gefordert.
Dies ist nicht nötig und kann verhindert werden, wenn man gleich von Anfang an richtig reagiert. Dann können weitere wirksame Abmahnungen verhindert werden. Gerne helfen wir hierbei auch Ihnen!


Eingestellt am 01.09.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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