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Frommer Legal Abmahnung Good Luck, Have Fun, Don’t Die Constantin Film Distribution GmbH
Good Luck, Have Fun, Don’t Die Abmahnungen durch Frommer Legal für Constantin Film Distribution GmbH
Die Firma Constantin Film Distribution GmbH. lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die vorgeworfen wird. Der Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die - ist im Jahr 2026 offiziell erschienen und wird von der Firma Constantin Film Distribution GmbH. vertrieben. Good Luck, Have Fun, Don’t Die ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Good Luck, Have Fun, Don’t Die ohne Erlaubnis der Constantin Film Distribution GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal aus München rechnen. Derzeit erfolgen nach unserer Einschätzung verstärkt Frommer Legal Abmahnungen wegen des Films Good Luck, Have Fun, Don’t Die.Constantin Film Distribution GmbH Abmahnung Frommer Legal Good Luck, Have Fun, Don’t Die: Um was geht es?
Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass den urheberrechtlich geschützten FilmGood Luck, Have Fun, Don’t Die
mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.
Wichtiger Hinweis:
Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Firma Constantin Film Distribution GmbH nichts.Constantin Film Distribution GmbH Abmahnung Frommer Legal Good Luck, Have Fun, Don’t Die: Was wird gefordert?
In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von€ 996,07
gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Frommer Legal beanspruchten € 296,07Rechtsanwaltskosten netto sowie € 700,00 Schadensersatz für die Firma Constantin Film Distribution GmbH. Dieser Betrag wird bei derartigen Abmahnungen von Frommer Legal regelmäßig gefordert, wenn es um die Rechtsverletzung an einem Film geht. Daran hat sich auch im Jahr 2026 nichts geändert. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber der Constantin Film Distribution GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die abgegolten sein.
Constantin Film Distribution GmbH Abmahnung Frommer Legal Good Luck, Have Fun, Don’t Die: Was tun?
Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.Die Kanzlei Frommer Legal freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Vorsicht! Gefahr von Folgeabmahnungen
Neben dem Film Good Luck, Have Fun, Don’t Die hat die Firma Constantin Film Distribution GmbH außerdem die Verwertungsreche an zahlreichen weiteren Filmen. Wenn möglicherweise weitere Filme der Firma Constantin Film Distribution GmbH über Ihren Anschluss verbreitet wurden - ob durch Sie oder einen Dritten - können weitere Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal nachfolgen. Die Kanzlei Frommer Legal hat neben der Firma Warner Bros. außerdem noch zahlreiche weitere Mandanten, für die ähnliche Abmahnungen ausgesprochen. Hier kam es bislang in großem Umfang zu Folgeabmahnungen.Wenn Sie nicht möchten, dass die kommende Zeit für Sie aufgrund weiterer Abmahnungen finanziell erheblich belastend wird, sollten Sie diese Folgeabmahnungen verhindern. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.
Eingestellt am 13.05.2026 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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