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Frommer Legal Leonine Licensing Abmahnung: Arthur der Große
Arthur der Große Abmahnung durch Frommer Legal für die LEONINE Licensing GmbH
Derzeit erhalten zahlreiche Internetnutzer Post von der Anwaltskanzlei Frommer Legal aus München. In aktuellen Frommer Legal Abmahnungen im Auftrag der LEONINE Licensing GmbH geht es u.a. um den Film Arthur der Große. Bei Arthur der Große handelt es sich um einen Abenteuerfilm nach einer wahren Begebenheit.Wer den Film Arthur der Große nicht im Kino oder sonstwie legal gesehen hat, dem droht eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag des Rechteinhabers an dem Film Arthur der Große, der LEONINE Licensing GmbH mit Sitz in München. Erste Abmahnungen in Bezug auf den Film Arthur der Große sind unserer Kanzlei im Jahr 2024 bekannt geworden, die große Abmahnwelle dürfte im Jahre 2024 bzw. 2025 rollen.
Frommer Legal LEONINE Licensing Arthur der Große Abmahnung: was wird gefordert?
Ihnen wird in der Abmahnung zunächst von Seiten der Kanzlei Frommer Legal eine Urheberrechtsverletzung an dem FilmArthur der Große
vorgeworfen. Dies sei eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der LEONINE Licensing GmbH. Als Kompensation des der LEONINE Licensing GmbH (angeblich) durch die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung entstandenen Schadens wird ein Pauschalbetrag gefordert in Höhe von
€ 980,60
Hierdurch sollen Schadensersatz und Anwaltskosten der Kanzlei Frommer Legal abgegolten sein.
Frommer Legal LEONINE Licensing Arthur der Große: was tun?
Wir haben es in letzter Zeit immer wieder erlebt, dass sich Abmahnungen als unbegründet herausgestellt haben. So erhielt unsere Kanzlei beispielsweise von einer anderen Abmahnkanzlei eine Reihe von Schreiben, in denen auf die aus einer Abmahnung erhobenen Ansprüche verzichtet wurde. Wir hatten zuvor für unsere Mandanten vorsorglich modifizierte Unterlassungserkärungen abgegeben, jedoch die Zahlungsansprüche zurückgewiesen. Offenbar gab es in diesen Fällen Fehler bei der Ermittlung der IP-Adresse oder der Beauskunftung durch den Provider.Das heißt natürlich nicht, dass jede Abmahnung unbegründet ist. Das Gegenteil ist leider der Fall. Allerdings hat sich durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung hier einiges geändert.
Gerne können wir auch Sie vertreten, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben. Zum einen können wir durch entsprechende Formulierung der Unterlassungserklärung auch weiteren Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal wegen anderer Filme als Arthur der Große vorbeugen. Wenn Sie weitere Filme herunter geladen haben, sollten Sie darauf besonders achten, denn dann drohen weitere Abmahnungen. Dem kann vorgebeugt werden. Zum anderen weisen wir unbegründete oder überhöhte Forderungen für Sie zurück.
Eingestellt am 25.09.2024 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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