German Top 100 Single Charts Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe Bushido - Kleine Bushidos 2013

Bindhardt Fiedler Zerbe German Top 100 Abmahnung Bushido

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verschickt wieder einmal Abmahnungen aus dem Bereich der German Top 100 Single Charts. In den letzten Jahren kam es bereits zu zahlreichen German Top 100 Single Charts Abmahnungen aus dem Hause Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag diverser Rechteinhaber. Einer der Auftraggeber der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ist der Rapper Bushido, der mit seinem aktuellen Titel Kleine Bushidos wieder weit in den German Top 100 Single Charts vertreten ist. Wir wollen Ihnen eine typische Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung am Beispiel des aktuellen Songs Bushido - Kleine Bushidos einmal näher darstellen, damit Sie richtig auf eine solche Abmahnung reagieren können.

Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe German Top 100: um was geht es?

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe wirft Ihnen eine Urheberrechtsverletzung zu Lasten ihres Mandanten, des Rappers Bushido, vor. Konkret wird Ihnen vorgeworfen, den Song
Bushido - Kleine Bushidos

illegal über eine Tauschbörse herunter geladen und hierdurch den Song einer unbegrenzten Anzahl dritter Personen zum Download angeboten zu haben. Der Song Bushido - Kleine Bushidos befindet sich dabei als einer von vielen Titeln auf den German Top 100 Single Charts. Da dies ohne Rücksprache mit dem Rechteinhaber Bushido erfolgt ist werden Ihnen gegenüber mehrere Ansprüche geltend gemacht.

Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe German Top 100: was wird gefordert?

Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Bushido - Kleine Bushidos fordert die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe von Ihnen, dass Sie gegenüber Bushido eine Unterlassungserklärung abgeben sowie eine Pauschalzahlung in Höhe von
€ 400,00

an die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe. Hiermit sollen alle Ansprüche von Bushido bzw. der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Bushido - Kleine Bushidos abgegolten sein.

Bushido Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe German Top 100: was tun?

Abmahnungen aus dem Bereich der German Top 100 Single Charts sind mit Vorsicht zu genießen. Nicht nur die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe, auch mehrere andere Kanzleien beglücken die Republik mit derartigen Abmahnungen. Was besonders schwer ins Gewicht fällt ist der Umstand, dass auf den German Top 100 Single Charts noch 99 weitere Tiel außer Bushido - Kleine Bushidos enthalten sind. Und die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe dürfte noch genau wissen, welche Songs sich auf der jeweiligen Ausgabe der German Top 100 Single Charts noch befinden. Damit drohen weitere Abmahnungen von dort.
Derartige Abmahnungen dürften uns noch bis weit in das Jahr 2013 hinein beschäftigen. Und wenn für Sie das Jahr 2013 nicht das Jahr der wieder kehrenden Abmahnungen werden soll, sollte man gleich bei der ersten Abmahnung so reagieren, dass keine weiteren Abmahnungen dieser Kanzlei mehr erfolgen können.
Gerne sind wir Ihnen behilflich und erstellen eine passende modifizierte Unterlassungserklärung. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist extrem einseitig und lädt geradezu zu weiteren Abmahnungen ein. In aller Regel lässt sich selbst im Fall einer berechtigten Abmahnung der geforderte Betrag deutlich senken.


Eingestellt am 12.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)

Forsthoff Facebook Bild

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff und Kollegin Nina Berg

Rechtsanwalt Andreas Forsthoff