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Guru Josh - Infinity 2012 Abmahnung Kornmeier & Partner BigCityBeats GmbH Frankfurt
BigCityBeats GmbH Abmahnung durch Kornmeier & Partner
Immer wieder mal was Neues aus dem Bereich Abmahnungen. Anfang 2012 kamen gleich ein paar neue Kanzleien dazu, die Abmahnungen ausgesprochen haben. Nicht dazu zählt die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner, diese ist schon seit Jahren mit dabei. Kornmeier & Partner haben jedoch einen neuen Auftraggeber: die BigCityBeats GmbH, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt.BigCityBeats GmbH Abmahnung Kornmeier & Partner: um was geht es?
Wie bei den zahlreichen anderen Abmahnungen auch, die durch Kornmeier & Partner ausgesprochen werden, geht es um die illegale Verbreitung einzelner Musiktitel über Tauschbörsen im Internet. Für die BigCityBeats GmbH wird derzeit der TitelInfinity 2012
von
Guru Josh
Bereits im Jahr 1989 veröffentlichte Guru Josh erstmals den Titel Infinity, ein Jahr später folgte das gleichnamige Studioalbum. Nach fast 20 Jahren Pause erschien durch Guru Josh 2008 der Titel Infinity 2008 und im Jahr 2012 schließlich das erfolgreiche Remake Infinity 2012.
Der Titel Infinity 2012 befindet sich u.a. auf den German Top 100 Single Charts. Dies lässt bei uns immer die Alarmglocken schrillen.
Für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Titel Infinity 2012 - nicht umfasst sind die anderen Titel, die sich auf demselben Sampler befinden - wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie ein Betrag in Höhe von
€ 450,00
BigCityBeats GmbH Abmahnung Kornmeier & Partner: was tun?
Wer auf eine solche Abmahnung gleich richtig reagiert, kann den finanziellen Schaden deutlich in Grenzen halten. Wenn der Verstoß in Betracht kommt, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zur Vermeidung weiterer Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen anderer Titel auf dem Sampler sollte die Unterlassungserklärung entsprechend formuliert werden.Die finanziellen Forderungen sollte man überprüfen lassen. Auch wenn sich die Ansprüche dem Grunde nach als berechtigt herausstellen, kann bei der richtigen Strategie der zu zahlende Betrag deutlich reduziert werden. Gerne sind wir Ihnen nach Erhalt einer solchen Abmahnung behilflich.
Eingestellt am 11.08.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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