IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung: B1 Recordings Social Media

Neue Abmahnungen IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für B1 Recordings GmbH

Seit einiger Zeit werden wieder verstärkt Tonaufnahmen in Deutschland abgemahnt. Es gibt inzwischen einige Anwaltskanzleien in Deutschland, die Tonaufnahmen abmahnen. Neu ist seit kurzem, dass auch durch die Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen an Tonaufnahmen auf Social-Media-Accounts verschickt werden.

Rechtsanwältin IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung B1 Recordings GmbH: um was geht es?

Von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hinter der der aus Berlin stammende und im Bereich Filesharing seit Jahren abmahnende Rechtsanwalt Daniel Sebastian steht, erfolgen bereits seit längerer Zeit Filesharing-Abmahnungen an Filmen. Mit diesen Filesharing-Abmahnungen haben die hier beschriebenen Abmahnungen jedoch nichts zu tun. In den hier beschriebenen Abmahnungen geht es um Tonaufnahmen, welche Über Social-Media-Kanäle wie Tiktok oder Instagram genutzt werden. Auftraggeber der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist hier die B1 Recordings GmbH. Bei aktuellen B1 Recordings GmbH Abmahnungen der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geht es beispielsweise um folgende Tonaufnahme:
Creeds - Push Up

Wie viele andere Tonaufnahmen neben Creeds - Push Up durch die noch IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt werden, bleibt abzuwarten.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung B1 Recordings: was wird gefordert?

Ihnen wird in der Abmahnung von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgeworfen, die Tonaufnahme Creeds - Push Up in Ihrem Social-Media-Account auf Tiktok oder Instagram öffentlich zugänglich gemacht zu haben. In der Regel geht es dabei um ein kurzes Video, auf welchem im Hintergrund die abgemahnte Tonaufnahme zu hören ist, auf die die B1 Recordings GmbH die aufmerksam geworden ist. Und da die B1 Recordings GmbH nach den Angaben in der Abmahnung die Verwertungsrechte an der Tonaufnahme wie beispielsweise Creeds - Push Up hat, macht sie verschiedene Ansprüche Ihnen gegenüber in der Abmahnung geltend, unter anderem:
Anspruch auf Beseitigung
Anspruch auf Unterlassung
Anspruch auf Auskunft
Anspruch auf Schadensersatz
Anspruch auf Aufwendungsersatz

In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass die Angelegenheit gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der B1 Recordings GmbH sowie die Zahlung von Schadensersatz, Anwaltskosten und Ermittlungskosten abgegolten sein soll. In einer uns aktuell zur Bearbeitung vorliegenden Abmahnung wird beispielsweise ein Schadensersatz von € 2.500,00 gefordert. Außerdem werden Anwaltskosten in Höhe von € € 1.501,19 und Ermittlungskosten in Höhe von € 148,75 gefordert, so dass insgesamt ein Betrag in Höhe von
€ 4.149,94

gefordert wird.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung B1 Recordings: muss ich das bezahlen?

Zunächst einmal sollte geprüft werden, ob der abmahnenden Firma auch tatsächlich die Urheberrechte bzw. Verwertungsrechte in Deutschland zustehen. Es kam in der Vergangenheit immer wieder einmal vor, dass die Verwertungsrechte bei einer Abmahnung zweifelhaft waren.
Vor einer Zahlung sollte daher immer die Berechtigung der B1 Recordings GmbH geprüft werden. Insbesondere sollte nachgewiesen werden, dass die B1 Recordings GmbH auch tatsächlich die Verwertungsrechte an Creeds - Push Up bzw. der im Einzelfall abgemahnten Tonaufnahme hat. Sodann ist die Höhe der Forderungen zu überprüfen. Aus langjähriger Erfahrung mit der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wissen wir, dass mit der richtigen Strategie auch bei berechtigten Abmahnungen so gut wie immer eine Absenkung der geforderten Beträge möglich ist. Insbesondere bei Abmahnungen, die von der Kanzlei IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochen wurden, konnten wir in den allermeisten Fällen eine deutliche Absenkung der geforderten Beträge erreichen.

IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung B1 Recordings: was tun?

Vor einer Zahlung und/oder Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte wie oben beschrieben zunächst die Berechtigung der Abmahnung geprüft werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass man die Abmahnung ignorieren sollte. Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und ihr Geschäftsführer, Rechtsanwalt Daniel Sebastian haben seit vielen Jahren im Bereich von urheberrechtlichen Abmahnungen. Wenn sich die B1 Recordings GmbH bzw. die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH also sicher sind, dass über Ihren Social-Media-Account die in der Abmahnung genannte Tonaufnahme öffentlich zugänglich gemacht wurde, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Dies führt zu deutlich höheren Kosten!
Sofern daher die genannte Tonaufnahme tatsächlich über Ihren Social-Media-Account öffentlich zugänglich gemacht wurde, ist in vielen Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung zu empfehlen. Dabei sind jedoch zwei Punkte besonders wichtig: Auf keinen Fall sollte jedoch die Unterlassungserklärung verwendet werden, die von der B1 Recordings GmbH zusammen mit der Abmahnung an Sie verschickt wurde. Denn dies bedeutet oft ein Anerkenntnis. Außerdem sollte auf keinen Fall die der Abmahnung weiter beigefügte Vergleichsvereinbarung unterzeichnet werden. Denn hierdurch verpflichten Sie sich zur Zahlung der in der Abmahnung genannten Beträge. Danach können die Forderungen weder dem Grunde noch der Höhe nach in Frage gestellt werden. Sie hätten daher auch dann zu zahlen, wenn sich die Abmahnung tatsächlich als unbegründet herausstellen sollte.
Außerden sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass die Tonaufnahme auf Ihren sämtlichenInternetauftritten gelöscht wird, bevor Sie eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Löschen Sie sie beispielsweise nur auf Ihrem Tiktok-Kanal, der in der Abmahnung angegeben ist, nicht hingegen auf Ihrem Instagram-Kanal, kann die B1 Recordings GmbH zusätzlich von den in der Abmahnung geltend gemachten Forderungen u.a. zusätzlich eine Vertragsstrafe von Ihnen fordern.
Abmahnung erhalten?
Gerne helfen wir auch Ihnen!


Eingestellt am 18.11.2024 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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